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Erweiterung des Nutzungsrechts für VEMA-Anwendungssoftware - Ausschreibungen der EU
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Erweiterung des Nutzungsrechts für VEMA-Anwendungssoftware

  • Vergeben
    18/06/2024
  • Heute
    18/08/2026
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Nemocnice Pardubického kraje, a.s.
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: CZ053 Pardubický kraj
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
72610000 Computerunterstützung
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
5,500,000.00 CZK
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

Der öffentliche Auftraggeber fordert die Lieferanten von Seyfor, a.s. auf, ein Angebot abzugeben und in einem Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung über den Auftragsgegenstand „Erweiterung des Rechts zur Nutzung der VEMA-Anwendungssoftware“ in dem in Anhang 2 dieser Aufforderung festgelegten Inhalt und Umfang zu verhandeln.

Einreichungsmethode
Nicht verfügbar
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Nicht verfügbar
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Vergabemethode
Nabídková cena celkem v Kč bez DPH
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
5,500,000.00 CZK
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: Seyfor, a. s.
Postanschrift:
Ort: Brno - Ponava
Postleitzahl: 60200
Land:
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.