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Veröffentlicht01/07/2026
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Frist07/08/2026
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Öffnung der Angebote10/08/2026
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Heute13/09/2026
Hilfsprogramme
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Lieferung, Lieferung und Kennzeichnung von Werbeartikeln für die Region Provence-Alpes-Côte d'Azur
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Zuschlagsempfängern im Sinne der Artikel R. 2162-2 ff. des französischen Gesetzbuchs über den öffentlichen Auftrag, die mit drei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen wurde (vorbehaltlich einer ausreichenden Anzahl von konformen Angeboten). Die Rahmenvereinbarung wird zum Teil durch den Abschluss nachfolgender Aufträge und zum Teil durch die Ausstellung von Auftragsscheinen erfüllt, die nach der Kaskadenregel gemäß Artikel R2162-3 des Gesetzbuchs über den öffentlichen Auftrag vergeben werden. Es wird ohne Mindest- und mit einem Höchstbetrag geschlossen, der in jeder Verpflichtungserklärung festgelegt ist Jedes Los hat die Form einer Rahmenvereinbarung mit drei Wirtschaftsteilnehmern. Jede Rahmenvereinbarung wird teilweise ausgeführt: -Auftragsscheine, in denen alle vertraglichen Bestimmungen gemäß den Artikeln R2162-13 und 14 des Code de laordre public (durch Auftragsscheine ausgeführt) und zu Einheitspreisen festgelegt sind, die in der Preisaufstellung oder in den Katalogen/Datenbanken mit den öffentlichen Tarifen, der Bestellplattform, enthalten sind. - Bei nachfolgenden Aufträgen, bei denen die Rahmenvereinbarung nicht alle vertraglichen Bestimmungen enthält, werden unter den in den Artikeln R. 2162-7 bis R. 2162-12 des Code de laordre public festgelegten Bedingungen Folgeaufträge vergeben. Der Teil mit nachfolgenden Aufträgen wird nebenbei verwendet, wenn der Bedarf der Region durch die Einheitspreisliste und/oder die Kataloge des Auftragnehmers nicht gedeckt wird, sofern er in den Geltungsbereich der Rahmenvereinbarung fällt. Dazu gehören spezifische Produkte, die im Voraus schwer vorhersehbar oder nicht identifizierbar sind. Dieser Auftrag ermöglicht die Verwendung der Lieferungen oder Leistungen, die im Katalog/in den Katalogen des Auftragnehmers aufgeführt sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieses Katalogs einer Obergrenze von 30 % gegenüber dem in den Verpflichtungserklärungen für jedes Los angegebenen Höchstbetrag unterliegt. Die Modalitäten für die Vergabe der Folgeaufträge und die Ausstellung der Auftragsscheine sind im CCAP festgelegt. Diese Konsultation umfasst: Los 1: Textilien & Modeaccessoires Los 2: Taschen und Gepäckstücke Los 3: Werbeartikel und Kommunikationsmittel Los 4: Die Bewerber können ein Angebot für ein oder mehrere Lose einreichen. Das Rahmenabkommen ist nicht in Tranchen
https://www.marches-publics.info/mpiaws/index.cfm?fuseaction=demat.termes&IDM=1843035
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