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Veröffentlicht05/05/2025
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Frist17/06/2025
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Öffnung der Angebote17/06/2025
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Heute09/07/2025
Hilfsprogramme
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„Finanzprüfungsleistungen für den Zeitraum 2025-2027“ Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Die National Electricity Transmission Company „Transelectrica“ S.A. (im Folgenden auch „die Gesellschaft“ oder „CNTEE Transelectrica SA“) ist eine Gesellschaft, die in einem zweistufigen System gemäß dem Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990, neu veröffentlicht, in der geänderten und ergänzten Fassung (im Folgenden: Gesetz Nr. 31/1990), von einer Direktion unter Aufsicht eines Aufsichtsrats geführt wird. Gleichzeitig ist die Gesellschaft an der Bukarester Börse notiert und unterliegt damit als Emittent von Wertpapieren den Bestimmungen der Kapitalmarktgesetzgebung. In diesem Zusammenhang ist CNTEE Transelectrica SA verpflichtet, den separaten Jahresabschluss der Gesellschaft sowie den konsolidierten Jahresabschluss gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 der OMFP Nr. 2844/2016 zur Genehmigung der Rechnungslegungsvorschriften gemäß den International Financial Reporting Standards zu prüfen, die für Unternehmen gelten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, in der nachträglich geänderten und ergänzten Fassung. Gemäß den für die ausgeübte Tätigkeit oder gegebenenfalls die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen geltenden Rechtsvorschriften ist die CNTEE „Transelectrica“ SA auch verpflichtet, spezifische Dokumente in Bezug auf Anteilseigner oder andere Behörden oder Einrichtungen (MF, ASF, BVB, ANCOM, IFI, inländische und internationale Geschäftsbanken usw.) zu erstellen und vorzulegen oder gegebenenfalls zu veröffentlichen, Dokumente, die einer Prüfung unterliegen oder der Ausstellung eines Berichts durch den Abschlussprüfer unterliegen. Anzahl der Tage, bis zu denen vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote Klarstellungen angefordert werden können: 21 Der Auftraggeber wird auf alle Ersuchen um Klarstellung/ergänzende Informationen in zwei Schritten klar und vollständig wie folgt antworten: - am 17. Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und - am 11. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber beantwortet Anfragen von Wirtschaftsteilnehmern nach Klarstellungen nur fristgerecht. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://www.e-licitatie.ro
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