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Angekündigt02/01/2025
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Heute22/07/2025
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Veröffentlichung vermutlich am31/12/2025
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Bekanntgabe der Absicht, einen öffentlichen Verkehrsdienstleistungsvertrag direkt abzuschließen Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Rechtsgrundlage Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010 über den öffentlichen Personennahverkehr (Gesetzblatt Nr. Journal of Laws 2023, Punkt 2778) Der Landkreis Kętrzyn gibt seine Absicht bekannt, den in Art. 1 Nr. 11. Name und Anschrift des jeweiligen Veranstalters des öffentlichen Verkehrs: Kętrzyn Bezirk, Plac Grunwaldzki 1, 11-400 Kętrzyn 2. Das vorgesehene Verfahren für den Vertragsabschluss: Direkter Abschluss eines Vertrages über die Erbringung öffentlicher Verkehrsdienstleistungen auf der Grundlage von Art. 1 Nr. 3 und Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über den kollektiven öffentlichen Verkehr vom 16. Dezember 2010 (Gesetzblatt 2023, Pos. 2778.) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 119/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates. 3. Art des Verkehrs und die Verkehrslinie, -linien oder -netze, auf denen die Dienstleistungen erbracht werden: Verkehrsträger: Öffentliche Verkehrsmittel - Bus. Kommunikationslinien: „Kętrzyn-Prosna durch Rówina Górna“, „Kętrzyn-Prosna durch Korsze“, „Prosna-Kętrzyn durch Rowina Górna“, „Prosna-Kętrzyn durch Korsze“ 4. Voraussichtlicher Zeitpunkt des direkten Vertragsabschlusses: 31.12.2025 5. Geschätzte Laufzeit des Vertrags: 1 Jahr 6. Änderung der Informationen: Gemäß Art. 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010 über den öffentlichen Personennahverkehr (Gesetzblatt Nr. Journal of Laws 2023, Punkt 2778) behält sich das Recht vor, die oben genannten Informationen zu ändern. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.