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Veröffentlicht07/11/2024
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Frist12/12/2024
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Öffnung der Angebote12/12/2024
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Heute10/07/2025
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
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Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus Wohnimmobilien der Gemeinde Jastarnia, die von ABRUKO Sp. z o. o. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
4.1. Gegenstand des Vertrags ist die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus Wohnimmobilien, die von der Gemeinde Jastarnia gesammelt wurden, die von ABRUKO Sp. z o. o. CPV 90500000-2 - Abfalldienstleistungen bedient wird. 4.2. Art des Auftrags: Dienstleistungen. 4.3. Der Vertragsgegenstand erstreckt sich auf den folgenden Vertragsumfang: Abfallart Abfallcode Jastarnia Mg 1 2 3 Ungetrennte (gemischte) Siedlungsabfälle 20 03 01 1600 Gemischte Verpackungsabfälle 15 01 06 180 Glasverpackungen 15 01 07 228 Papier- und Kartonverpackungen 15 01 01 125 Papier und Pappe 20 01 01 20 Biologisch abbaubare Abfälle 20 01 08 20 Biologisch abbaubare Abfälle 20 02 01 425 Elektro- und Elektronik-Altgeräte 20 01 36 1 Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit gefährlichen Bestandteilen 20 01 35* 1 Reifen 16 01 03 3 Bekleidung 20 01 10 10 Textilien 20 01 11 5 Sonstige nicht spezifizierte Fraktionen getrennt gesammelt – ex Asche aus Haushalten 200199 90 Geräte mit Fraktionen 20 01 23* 1,5 Großabfälle 20 03 07 100 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine tatsächliche Abfallmenge anzunehmen, die sich von der in der vorstehenden Tabelle angegebenen voraussichtlichen Abfallmenge nach unten oder oben unterscheidet. 4.4. Die in diesem SWZ angegebenen Abfallmengen sind Prognosewerte und können reduziert oder erhöht werden, mit denen der Auftragnehmer einverstanden ist und keine Ansprüche für die oben genannten quantitativen Änderungen während der Ausführung des Vertragsgegenstands geltend machen wird. Der Besteller behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit eine kleinere oder größere Menge an Abfällen (jeder Art und insgesamt) zu liefern, die gemäß den im Angebot und im Vertrag angegebenen Einheitspreisen abgerechnet werden. 4.5. Der Besteller behält sich das Recht vor, den Vertragsumfang insgesamt um nicht mehr als 40 % in Bezug auf die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands angegebene indikative Gesamtmenge an Abfällen zu begrenzen, wenn er aus Gründen, die sich der Kontrolle des Bestellers entziehen, eine geringere Menge an Siedlungsabfällen erhält, die von Immobilien gesammelt wurden, die in der Gemeinde Władysławowo und der Gemeinde Jastarnia ansässig sind. Die Beschränkung des Vertragsumfangs stellt keine Änderung der Vereinbarung dar und erfordert keinen Anhang. 4.6. Der Zugang zum Ort der Abfallentsorgung sollte so gepflastert sein, dass die Fahrzeuge des Betreibers mit einer zulässigen Last von 100 kN unabhängig von den Wetterbedingungen entladen werden können. 4.7. Der Bereich beim Entladen sollte gepflastert und an das freie Wenden und Rückwärtsfahren der Fahrzeuge des Betreibers angepasst werden. 4.8. Der Entladeort sollte während des Entladens von Abfällen angemessen vor dem Zugang von Außenstehenden geschützt werden. 4.9. Alle Schäden an Fahrzeugen, die auf einen schlechten technischen Zustand der Zufahrtsstraßen und Rangierplätze im Installationsbereich zurückzuführen sind, liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers. 4.10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den öffentlichen Auftraggeber unverzüglich über jede Situation zu unterrichten, die Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung der gelieferten Abfälle oder die Unmöglichkeit einer solchen Bewirtschaftung verursacht. 4.11. Der Auftragnehmer sichert die Sammlung der Abfälle an Werktagen während der Öffnungszeiten von RIPOK. 4.12. Jede vom Betreiber tatsächlich angelieferte Abfallmenge wird vom Auftragnehmer erfasst und obligatorisch wie folgt aufgeschlüsselt: Zulassungsnummer des Fahrzeugs, das den Abfall entsendet, spezifischer Abfallcode sowie Datum und Uhrzeit der Entladung des Abfalls. 4.13. Der Auftragnehmer stellt dem öffentlichen Auftraggeber die Informationen zur Verfügung, die nach dem Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit in den Gemeinden (Gesetzblatt Nr. Zeitschrift für Rechtswissenschaft 2024, item 399) oder geltende Vorschriften, die erforderlich sind, um den erzielten Verwertungs- und Recyclingquoten einzelner Abfallgruppen Rechnung zu tragen. 4.14. Der Auftragnehmer stellt dem öffentlichen Auftraggeber halbjährlich Informationen über die Menge und die Art der Bewirtschaftung einer bestimmten Abfallart und die Menge der von gemischten Siedlungsabfällen getrennten Abfälle zur Verfügung. 4.15. Für die Ausführung der Arbeiten, die Gegenstand des Auftrags sind, zahlt der öffentliche Auftraggeber eine Vergütung zu den im Angebot angegebenen Einheitspreisen. 4.16. Der Auftragnehmer sollte den Status einer regionalen Anlage in der nördlichen Region der Woiwodschaft Pommern im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere dem Gesetz über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden und den Vorschriften in dem oben genannten Fall, haben. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://abruko.ezamawiajacy.pl
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90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen Aus dem Text des Verfahrens abgeleiteter CPV-Code KI-generiert
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