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Veröffentlicht20/07/2026
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Frist30/07/2026
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Öffnung der Angebote30/07/2026
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Heute07/10/2026
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Sehr dünne kalte bituminöse Schichten – Rahmenvereinbarung – 4 Jahre.
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Sehr dünne Kaltschichten sind technisch und wirtschaftlich eine effiziente Lösung, da sie schnelle, ressourcenschonende Eingriffe ermöglichen, ohne dass größere Verkehrsbeschränkungen erforderlich sind und ohne den Verkehr erheblich zu beeinträchtigen. Das Auftragen dieser Schichten verbessert die Textur und Makrotextur der Straßenoberfläche, erhöht die Haftung und reduziert das Unfallrisiko, insbesondere bei feuchten Bedingungen. Der Bedarf an dieser Arbeit wird bestimmt durch: • die Entwicklung der Verkehrsintensität und -zusammensetzung auf Kreisstraßen; • der derzeitige technische Zustand der Straßenabschnitte, die präventive Maßnahmen erfordern, um kostspielige Reparaturen in der Zukunft zu vermeiden; • rechtliche und regulatorische Verpflichtungen in Bezug auf die Instandhaltung und Sicherheit der Straßeninfrastruktur; • Gewährleistung der Kontinuität der öffentlichen Dienste und Aufrechterhaltung eines angemessenen Zugangsniveaus im Landkreis. Daher ist der Erwerb und die Ausführung dieser Arbeiten eine echte und unmittelbare Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionalität und Haltbarkeit der Kreisstraßen in Arad County. Gemäß Art. 160 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 98/2016 in der geänderten und ergänzten Fassung beträgt die Frist, innerhalb deren jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer das Recht hat, Klarstellungen oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Ausschreibungsunterlagen anzufordern, höchstens 20 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote, und die Frist, innerhalb der der öffentliche Auftraggeber gemäß Art. 161 des Gesetzes Nr. 98/2016 klar und vollständig auf alle Anfragen nach Klarstellungen/zusätzlichen Informationen reagieren wird, ist der 12. Tag vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, gemäß Artikel 221 des Gesetzes Nr. 98/2016 in der geänderten Fassung Änderungen am Vertrag vorzunehmen.
https://www.e-licitatie.ro
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