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Sammlung, Transport und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus Immobilien in der Gemeinde Kłoczew und von der Selektiven Sammelstelle für Siedlungsabfälle im Jahr 2025 - Ausschreibungen der EU
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Sammlung, Transport und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus Immobilien in der Gemeinde Kłoczew und von der Selektiven Sammelstelle für Siedlungsabfälle im Jahr 2025 Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

  • Veröffentlicht
    14/11/2024
  • Frist
    16/12/2024
  • Öffnung der Angebote
    16/12/2024
  • Vergeben
    09/01/2025
  • Heute
    16/10/2025
Status
Vergeben
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Gmina Kłoczew
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: PL815 Puławski
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
1,163,060.00 PLN
Referenznummer der Ausschreibung
ZP.271.1.10.2024
Beschreibung

4.1. Gegenstand des Vertrags ist eine Dienstleistung, die berechtigt ist: „Entgegennahme, Beförderung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aus Immobilien mit Wohnsitz in der Gemeinde Kłoczew und von der selektiven Sammelstelle für Siedlungsabfälle im Jahr 2025“. Der Anwendungsbereich umfasst die Erbringung von Dienstleistungen der Sammlung, des Transports und der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen durch Eigentümer von Wohnimmobilien in der Gemeinde Kłoczew. Der Service umfasst auch den Transport von Siedlungsabfällen, die an der selektiven kommunalen Abfallsammelstelle der Gemeinde Kłoczew in Kłoczew, ul. Targowa 1 und Ausstattung von Grundstückseigentümern mit Taschen für die selektive Abfallsammlung. Im Rahmen der Regelung sieht die Gemeinde Kłoczew keine Sammlung von Abfällen vor, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einschließlich einer landwirtschaftlichen Tätigkeit, anfallen. 4.2. Der Vertragsgegenstand muss in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und deren Änderungen, die während der Dauer der Erbringung der Dienstleistung eingeführt wurden, und den Verordnungen zur Durchführung dieser Rechtsakte ausgeführt werden. 4.3. Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Umweltministers vom 11. Januar 2013 über detaillierte Anforderungen für die Sammlung von Siedlungsabfällen von Grundstückseigentümern verpflichtet ist, sie in einer Entfernung von höchstens 60 km von der Grenze der Gemeinde Kłoczew zu haben und einen Rechtstitel für das Gebiet zu haben, auf dem sich die oben genannte Basis befindet. 4.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den gesamten Siedlungsabfallstrom von Immobilieneigentümern mit Wohnsitz in der Gemeinde Kłoczew gemäß der vom öffentlichen Auftraggeber übermittelten Liste sowie von der selektiven Sammelstelle für Siedlungsabfälle in einer Weise zu sammeln, zu transportieren und zu verwalten, die sicherstellt, dass die Gemeinde ein angemessenes Maß an Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Verwertung durch andere Methoden erreicht und das Gewicht der zur Lagerung verbrachten biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden zusammen mit den geltenden Durchführungsrechtsakten verringert. In addition, in accordance with the Rules for maintaining cleanliness and order in the Kłoczew Commune adopted by Resolution No XXXII/240/2021 of the Kłoczew Commune Council of 28 April 2021 and the resolution amending the resolution on establishing the Rules for maintaining cleanliness and order in the Kłoczew Commune, Resolution No XL/296/2021 of the Kłoczew Commune Council of 24 November 2021, Resolution No V/38/2024 of the Kłoczew Commune Council of 25 September 2024 on defining the detailed manner and scope of providing services for the collection of municipal waste from property owners and the management of such waste. 4.5. Liste (Liste) der bewohnten Immobilien, auf denen Siedlungsabfälle anfallen (siehe Punkt). 4.2. SWZ wird vom Auftraggeber aktualisiert und laufend an den Auftragnehmer weitergeleitet. 4.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle Siedlungsabfälle, sowohl gemischte als auch selektiv gesammelte, zu sammeln, zu transportieren und zu verwalten, die von Immobilien stammen, die von der Gemeinde Kłoczew bewohnt werden, d.h. alle auf Immobilien gesammelten Beträge, sowie von der kommunalen Abfallsammelstelle in Kłoczew, ul. Messe von 1. 4.7. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinde den Stand der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings von Siedlungsabfällen in den im Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden, in der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt über die Methode zur Berechnung des Stands der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings von Siedlungsabfällen vom 3. August 2021 angegebenen Mengen erreicht. Gemischte Siedlungsabfälle, biologisch abbaubare Abfälle insbesondere in Bezug auf Bioabfälle und Rückstände aus der Sortierung und mechanisch-biologische Behandlung zur Lagerung, die von der Gemeinde Kłoczew während der Dauer ihrer Bereitstellung erhalten wurden, überträgt der Auftragnehmer die Dienstleistung an kommunale Anlagen, die gemäß Artikel 38b Absatz 1 des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012 in die von den Provinzmarschällen geführten Listen aufgenommen wurden. 4.8. Bei der Gemeinde Kłoczew gesammelte gemischte Siedlungsabfälle, Grünabfälle und Bioabfälle sowie zur Lagerung bestimmte Sortierrückstände und Rückstände aus der mechanisch-biologischen Verarbeitung dürfen nur in dafür vorgesehenen Anlagen bewirtschaftet werden. In seinem Angebot gibt der Auftragnehmer dem öffentlichen Auftraggeber die Anlagen an, auf die er Abfälle überträgt. Beschließt der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, Abfälle in anderen als den in seinem Angebot angegebenen Anlagen zu bewirtschaften, so ist er verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 4.9. Der öffentliche Auftraggeber schätzt, dass sich die Abfallmenge während der Laufzeit des Vertrags auf etwa 984 Mg beläuft und gleichzeitig vorsieht, dass sich diese Menge in die tatsächlich aufgenommene Abfallmenge ändern kann. 4.10. Es gilt ein gemischtes Sack-Container-System. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Einwohnern der Gemeinde Kłoczew getrennt gesammelte Tüten für Siedlungsabfälle unter den in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. 4.11. Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands ist Anhang Nr. 1 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/tenders/ocds-148610-ba60af1e-8467-4667-8052-51ee1691ef22
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/tenders/ocds-148610-ba60af1e-8467-4667-8052-51ee1691ef22
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Nicht verfügbar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
16/12/2024 10:30
Erfüllungsort
Vergabemethode
efekt ekologiczny
Geschätzter Wert
Nicht verfügbar
Endgültiger Auftragswert
1,163,060.00 PLN
Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung: Ekolider Jarosław Wyglądała
Postanschrift:
Ort: Lucin
Postleitzahl: 08-400
Land:
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.