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Angekündigt29/09/2025
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Veröffentlicht04/11/2025
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Frist20/11/2025
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Öffnung der Angebote20/11/2025
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Vergeben19/01/2026
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Heute21/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Durchführung von Waldbewirtschaftungsdiensten im Forstbezirk Legnica im Jahr 2026
Eine detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstands war in der FHZ und den Anhängen der FHZ enthalten. 1) Vertragsgegenstand sind forstwirtschaftliche Leistungen im Sinne des Art. 1 Punkt 1 des Forstgesetzes vom 28. September 1991 (konsolidierter Text: Zeitschrift für Rechtswissenschaft Journal of Laws of 2025, Artikel 567 – Forstgesetz), das die im Jahr 2026 im Gebiet des Forstbezirks Legnica durchzuführenden Arbeiten in den Bereichen Waldzüchtung und -schutz, Brandschutz, Holzeinschlag und -ernte, Baumschule, Jagd, Fremdenverkehrsmanagement, Fremdenverkehrsmanagement, Wiesen- und Landwirtschaftsmanagement sowie Sperma umfasst 2) Der sachliche Geltungsbereich des Vertrags umfasst die aggregierten Arbeitsmengen in den Bereichen Waldzüchtung und -schutz, Brandschutz, Holzernte und -ernte sowie Baumschule, Jagd, Fremdenverkehrsmanagement und Sperma, die sich aus Anhang 2 des RV ergeben und aus Folgendem bestehen: Anhang 2.1. – der geplante Umfang der Arbeiten; Anhang 2.2.1. - der genaue Umfang der Arbeiten nach Tätigkeitsgruppen, Tätigkeiten und Standort; Anhang 2.2.2. - Bewertung des Auftragswerts für einzelne Bauleistungen; Anhang 2.3.1. – Merkmale des forstwirtschaftlichen Holzeinschlags; Anhang 2.3.2. – Sortiersystem für die Waldernte; Anhang 2.3.3. eine Erklärung über die Entfernungen und Bedingungen der Holzernte; Anhang 2.3.4. – eine Liste von Gegenständen mit zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Auswaschung; Anhang 2.3.5. – eine Liste der Posten, die nicht für den Erwerb von Maschinen zur Verfügung gestellt werden; Anhang 2.3.6. – Informationen über optimale Erntetechnik (Potenzial); Anhang 2.3.7. Informationen über die optimale Ernteoption; Anhang 2.4.1. - potenzielle Standorte für die Pflege von Waldfrüchten; Anhang 2.4.2. - eine Liste der Gegenstände, die nicht für Erneuerungen zur Verfügung gestellt werden, die mit Hilfe eines Pflanzgefäßes durchgeführt werden. (3) Die in den Anhängen in Anhang 2 aufgeführten Materialbereiche sind indikativ. 4) Qualitätsnormen für alle wesentlichen Merkmale des Auftragsgegenstands sind in Anhang 3 der FHZ festgelegt, der Folgendes umfasst: Anhang 3.1. „Beschreibung der Standardtechnologie für die Ausführung forstwirtschaftlicher Arbeiten“ Anhang 3.2. Parametertabellen (separat für jedes der Pakete) für die in Anhang 3.3 „Beschreibung des technischen Standards für die Ausführung forstwirtschaftlicher Arbeiten“ aufgeführten Tätigkeiten. „Beschreibung des Technologiestandards für die Durchführung von Baumschularbeiten“ Anhang 3.4. Parametertabellen (separat für jedes der Pakete) für die in Anhang Nr. 3.5 „Beschreibung des technischen Standards für die Durchführung von Arbeiten im Bereich der Baumschulverwaltung“ aufgeführten Tätigkeiten. „Description of the standard of technology for the performance of work in the field of hunting management“, Anhang 3.6. Parametertabellen (separat für jedes der Pakete) für die in Anhang 3.7 „Beschreibung des technischen Standards für die Durchführung von Arbeiten im Bereich des Jagdmanagements“ aufgeführten Tätigkeiten. „Beschreibung der Technologienorm für die Ausführung von Brandschutzarbeiten“ Anhang 3.8. Parametertabellen (separat für jedes der Pakete) für die in Anhang Nr. 3.9 „Beschreibung des technischen Standards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich des Brandschutzes“ aufgeführten Tätigkeiten. „Description of the technology standard for the performance of work in the field of meadow farming“, Anhang 3.10. Parametertabellen (getrennt für jedes der Pakete) zu den Tätigkeiten, die in der „Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Wiesenwirtschaft“ aufgeführt sind. Ausführliche Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung einzelner forstwirtschaftlicher Arbeiten (Tätigkeiten) in Anhang Nr. 3.1 der FTZ, Anhang Nr. 3.3 der FTZ-Detailbeschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Baumschule (Tätigkeiten), Anhang Nr. 3.5 der FTZ-Detailbeschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Jagdwirtschaft (Tätigkeiten), Anhang Nr. 3.7 der FTZ-Detailbeschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich des Brandschutzes (Tätigkeiten) und Anhang Nr. 3.9 der FTZ-Detailbeschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Wiese (Tätigkeiten)“ bilden die Grundlage für die Festlegung der Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Elemente, die Gegenstand des Vertrags sind (Anhang 2 der FTZ-Detailbeschreibung des FTZ). Ist die in den oben genannten Anhängen beschriebene Tätigkeit in der Beschreibung des Vertragsgegenstands (Anhang Nr. 2 der FHZ) nicht vorgesehen, so finden die Bestimmungen des Anhangs Nr. 3.1 der FHZ, des Anhangs Nr. 3.3 der FHZ, des Anhangs Nr. 3.5 der FHZ, des Anhangs Nr. 3.7 oder des Anhangs Nr. 3.9 der FHZ diesbezüglich keine Anwendung. Die Parametertabellen enthalten (separat für jedes Paket) ausführliche Informationen darüber, wie einige der in Anhang Nr. 3.1 der FTZ beschriebenen Tätigkeiten auszuführen sind: Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung forstwirtschaftlicher Arbeiten, Anhang Nr. 3.3 der FTZ Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Baumschulverwaltung, Anhang Nr. 3.5 der FTZ Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Jagdverwaltung, Anhang Nr. 3.7 der FTZ Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich des Brandschutzes oder Anhang Nr. 3.9 der FTZ Beschreibung des Technologiestandards für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der landwirtschaftlichen Wiesenbewirtschaftung unter besonderen Bedingungen für ein bestimmtes Paket, das Gegenstand des Vertrags ist. 5) Die Beschreibungen der Tätigkeitskodizes für einzelne Waldarbeiten (Tätigkeiten), die Gegenstand des Auftrags sind, sind in Anhang 3 der FHZ beschrieben. 6) Die Beschreibung der Verfahrensregeln für die Abnahme forstwirtschaftlicher Arbeiten ist in Anhang 3 der FHZ enthalten.
https://ezamowienia.gov.pl/pl/
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