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Veröffentlicht20/12/2014
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Frist23/01/2015
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Vergeben24/07/2015
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Heute24/08/2026
Hilfsprogramme
Deutschland-Kirchheimbolanden: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Die 27,7 km lange und nicht elektrifizierte Bahnstrecke Langmeil (Pfalz) – Monsheim, auch Zellertalbahn genannt, wurde im Jahr 2001 für den Ausflugsverkehr an Sonn- und Feiertagen während der Sommermonate reaktiviert. Um die Option für eine vollständige Integration dieser Strecke in den Rheinland-Pfalz-Takt offen zu halten, soll der Ausflugsverkehr für die nächsten 15 Jahre weiter betrieben werden.
Die Zellertalbahn befindet sich im Besitz der DB Netz AG und wird durch den Donnersbergkreis als Infrastrukturbetreiber gepachtet. Um den Ausflugsverkehr auch künftig aufrecht erhalten zu können, sind in den kommenden Jahren Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. Es ist vorgesehen, nach Schaffung des Baurechts im Jahr 2016 insbesondere alle Bahnübergänge technisch zu sichern sowie die dringendsten Maßnahmen im Bereich Oberbau und Ingenieurbauwerke auszuführen. Für diese Erstinvestitionsmaßnahmen liegt eine Vorentwurfsplanung vor, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden kann. Im Rahmen dieser Planung wurde ein „Erstinvestitionsbedarf“ in Höhe von 3.370 TEuro (Nettobaukosten) ermittelt.
Im Rahmen des mit dieser Veröffentlichung angekündigten Vergabeverfahrens soll ein Ingenieurbüro ausgewählt werden, das die Leistungsphasen ausführt. Die Leistungen umfassen für die Ertüchtigung der Bahnstrecke Monsheim-Langmeil in den Bereichen Bahnübergänge, Leit- und Sicherungstechnik sowie Oberbau und Ingenieurbauwerke die Leistungsphase 3, wenn die Finanzierbarkeit des Projekts gesichert ist, die Leistungsphase 4 und dann die stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5-9 (alle Leistungsphasen nach § 43 HOAI für Ingenieurbauwerke, § 47 HOAI für Verkehrsanlagen).
Verfahrensweise:
1) Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Dieser Teilnahmeantrag ist unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber bis zum 16.1.2015, 12:00 Uhr auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Fehlen geforderte Erklärungen kann dies zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen. Der Auftraggeber macht von seinem Nachforderungsrecht grundsätzlich keinen Gebrauch.
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