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Vergeben20/10/2025
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Freiwilliger Transparenzdruck und -vertrieb Stadskrant
Gemäß den Artikeln 4.15 und 4.16 des Beschaffungsgesetzes 2012 beabsichtigt die Gemeinde Den Haag, mit Rodi West Media B.V. eine Vereinbarung über den Druck und Vertrieb des Stadskrant zu schließen. Rodi West Media B.V. ist die einzige Marktpartei, die auf die durchgeführte Marktkonsultation reagiert hat und in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Der Vertrag umfasst Folgendes: Drucken der Stadtzeitung; Tür-zu-Tür-Verteilung; Die lose Verteilung an rund 150 Standorten in Den Haag (wie Bibliotheken, Bezirksämter und Gemeindezentren). Die Gemeinde Den Haag liefert den vollständig formatierten Stadskrant digital an den Drucker. Rodi West Media B.V. kümmert sich dann um das Bedrucken, Falzen und Schneiden des Stadskrant als abnehmbare Befestigung an Het Nieuwsblad Den Haag/De Scheveninger und kümmert sich um den Vertrieb. Dieser kombinierte Ansatz ist nachweislich effizienter und effektiver als die getrennte Beschaffung von Drucksachen und die Verteilung. Die Vereinbarung läuft bis zum 1. Januar 2026. Das zu schließende Abkommen enthält folgende Bestimmungen: Dauer: bis zu vier (4) Jahren; Geschätzter Auftragswert: 1.151 028 EUR ohne Mehrwertsteuer für die gesamte Laufzeit, ohne Indexierung; Häufigkeit der Verteilung: Verbreitung einmal alle vier Wochen; Keine Verteilung während der Sommer- und Weihnachtsferien (zwei Ausgaben pro Jahr verfallen); Insgesamt etwa zwölf (12) Ausgaben pro Jahr; Die Anzahl der Seiten pro Ausgabe kann variieren. Anmerkung: Der Gesamtbestellwert kann abhängig von der Anzahl der Seiten pro Ausgabe und der Häufigkeit variieren. Grund für das Inverkehrbringen des Auftrags als Ganzes Der Auftrag wird aufgrund der engen Verbindung zwischen den Druck- und Vertriebskomponenten als ein einziges integriertes Ganzes ausgeschrieben. Eine Spaltung würde zu Ineffizienz und einem erhöhten Risiko einer Verzögerung des Produktions- und Vertriebsprozesses führen. Wenn eine Partei sowohl für den Druck als auch für den Vertrieb verantwortlich ist, können beide Prozesse optimal aufeinander abgestimmt werden. Dadurch kann der enge Zeitplan – Zustellung am Donnerstag, Zustellung am darauffolgenden Mittwoch – zuverlässig eingehalten werden, und die Kontinuität des Stadskrant ist gewährleistet. Grund für freiwillige Transparenz (Vorankündigung) Die Gemeinde Den Haag wendet vor Abschluss des Abkommens ein freiwilliges Transparenzverfahren (Vorankündigung) an. Die Gründe hierfür sind wie folgt: 1. Objektiv nachweisbarer Mangel an Wettbewerb a. Die Marktkonsultation vom März 2025 zeigt, dass nur eine Marktpartei, Rodi West Media B.V., tatsächlich Interesse gezeigt hat und in der Lage ist, den Vertrag auszuführen. b. Andere angesprochene Parteien (einschließlich Den Heijer und Brückel) haben nicht reagiert oder verfügen nicht über die erforderlichen kombinierten Druck- und Vertriebskapazitäten in der Region Den Haag. 2. Technische und logistische Gründe a. Der Auftrag erfordert einen integrierten Ansatz, bei dem Druck und Verteilung innerhalb eines Sechs-Tage-Zyklus kompatibel sein müssen. b. Rodi West Media B.V. ist die einzige Marktpartei, die die erforderliche Druckkapazität; ein Vertriebsnetz, das mit einem eigenen Tür-zu-Tür-Magazin verbunden ist (Het Nieuwsblad Den Haag/De Scheveninger); Die logistische Infrastruktur, um den gewünschten Rhythmus und die gewünschte Reichweite zu erreichen. 3. Keine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs a. Die Gemeinde Den Haag ist durch eine öffentliche Marktkonsultation und zusätzliche telefonische Kontaktaufnahme mit drei Marktparteien weit und transparent an den Markt herangetreten. b. Die Wahl eines Anbieters beruht auf objektiven technischen und logistischen Kriterien, nicht auf einer lieferantenspezifischen Spezifikation. 4. Notwendigkeitserfordernis und Fehlen einer vernünftigen Alternative a. Die Bündelung von Drucksachen und Verteilung ist notwendig, um die gewünschte Qualität und Lieferzuverlässigkeit zu gewährleisten. b. Es gibt keine vernünftigen Alternativen, da keine andere Partei: Ein Tür-zu-Tür-Blatt mit ähnlicher regionaler Abdeckung; Eine Vertriebsplattform in Kombination mit De Scheveninger; Die erforderliche Druck- und Vertriebskapazität innerhalb des angeforderten Zeitraums. Unter diesen Umständen kann sich die Gemeinde Den Haag auf Art. 2.32 Abs. 1 Buchst. b Nr. 2 des Vergabegesetzes 2012 berufen: „In Ermangelung eines Wettbewerbs aus technischen Gründen.“ Einwand und Frist Diese Bekanntmachung dient der Vorankündigung der beabsichtigten Verfahrenswahl, damit interessierte Parteien die Möglichkeit haben, Einwände zu erheben. Wenn interessierte Parteien trotz der vorstehenden Erwägungen Einwände gegen die vorgeschlagene Verfahrenswahl erheben möchten, müssen sie dies innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich über Mercell tun. Die Gemeinde Den Haag wird etwaige Einwände in ihre abschließende Bewertung einbeziehen. Geht innerhalb dieser Frist kein Einspruch ein, erlischt das Recht der Unternehmen, den vorgeschlagenen Zuschlag anzufechten. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gemeinde Den Haag berechtigt, den Vertrag mit Rodi West Media B.V.
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