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DIR CENTRE-EST Rahmenvereinbarung Inspektionen Kunstbauten - Ausschreibungen der EU
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DIR CENTRE-EST Rahmenvereinbarung Inspektionen Kunstbauten

  • Veröffentlicht
    22/07/2024
  • Frist
    09/09/2024
  • Heute
    25/09/2026
Status
Keine Einreichungen mehr möglich
Art des Auftrags
Services
Neuausschreibung
No
Käufer
Direction Interdépartementale des Routes Centre Est
Erfüllungsort
NUTS code: Mehrere Erfüllungsorte
Standort des Käufers
NUTS code: Nicht verfügbar
Wirtschaftszweig (Haupt-CPV)
71631450 Kontrolle von Brücken
Geschätzter Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
1,400,000.00 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.)
Nicht verfügbar
Anzahl der Lose
2
Referenznummer der Ausschreibung
Nicht verfügbar
Beschreibung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern für Folgeaufträge über die Inspektion von Bauwerken des nationalen Straßennetzes der DIR Centre-Est. Die Verwaltung des Kulturerbes der Kunstbauten der DIR Centre-Est richtet sich nach der Instruction Technique pour la Surveillance et l'Entretien des Ouvrages d'Art (ITSEOA) vom 1. Dezember 2010 und dem Rundschreiben vom 16. Februar 2011 über die Veröffentlichung der neuen ITSEOA. Die Leistungen werden an folgenden Orten erbracht: Dieses Netzwerk erstreckt sich hauptsächlich über 3 Regionen (Auvergne-Rhône-Alpes, Bourgogne-Franche-Comté, Grand-Est) und 11 Departements (Allier, Ardèche, Aube, Drôme, Isère, Loire, Nièvre, Rhône, Saône-et-Loire, Savoie, Yonne). Die Inspektionen von Kunstbauten können wie folgt durchgeführt werden: * Detaillierte Bauinspektionen in folgenden Formen: Periodische Detailprüfung bestehender Bauwerke, Detailprüfung von Bauwerksteilen, Detailprüfung nach Reparaturarbeiten, Aussergewöhnliche Detailprüfung nach unvorhergesehenen Ereignissen (Fahrzeugschocks, CE-Durchgänge, Brände, Erdbeben usw.), Detailprüfung von Neubauten, Spezifische Inspektion zum Ende der vertraglichen Garantie; * Bewertungsbesuche; * Jährliche Kontrollen; In geringerem Maße können auch TV-Inspektionen gemäß dem GT6-Leitfaden "Empfehlungen für TV-Inspektionen" durchgeführt werden, der vom IMGC (Ingenieur für Bauingenieurwesen) veröffentlicht wurde. Die Leistungen betreffen möglicherweise die Inspektion folgender Bauwerke: Brücken, Viadukte, Aquädukte, Fußgänger- oder Radwege usw. mit einer Öffnung zwischen Stegen von mindestens zwei Metern; Öffnungsdüsen größer/gleich zwei Meter; Tiefbau von überdachten, teilweise überdachten, offenen umlaufenden Gräben; Bauingenieurwesen von oberirdischen Akustikdecken, Lärmschutzwänden; blocksichere Galerien usw., unabhängig von ihrer Größe; Stützmauern aller Art und Trennwände mit einer sichtbaren Höhe von mehr als zwei Metern. Anmerkung: Inspektionen können an Tagen und Nächten mit erheblichen betrieblichen Einschränkungen durchgeführt werden. Folgende Bauwerke oder Teile davon werden im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung nicht behandelt: Brücken mit einer Spannweite von weniger als zwei Metern; Umlaufende Bohrarbeiten (Tunnels), unabhängig von ihrer Größe; Bedeckte, teilweise überdachte, offene Gräbenausrüstung; Bauteile mit akustischen Funktionen von Schallschutzdecken über dem Boden, Lärmschutzwänden; Aushub und Aufschüttungen von großer Höhe; Portale, Vorbauten und hohe Masten; Schutzvorrichtungen gegen Felssturz (Schutznetze, Steinfallen usw.); Stabilisierungsvorrichtungen für Böden und Felsmassive; Drainagen; Untergetauchte Teile von Bauwerken. Ausnahmen von der Ausschließlichkeitsklausel sind jedoch vorzusehen für: Dienstleistungen, die intern von staatlichen Stellen (Cerema, CETU usw.) erbracht werden; Leistungen, bei denen innovative Techniken zum Einsatz kommen; Leistungen, für die die Auftragnehmer bei einer Konsultation für einen Folgeauftrag nicht in der Lage waren, ein Angebot abzugeben; Leistungen, bei denen am Ende des Konsultationsverfahrens für einen Folgeauftrag die Angebote der Auftragnehmer für ungewöhnlich niedrig, unregelmäßig, unannehmbar oder unangemessen erklärt werden. Die Ergebnisse dieser Leistungen bestehen in der Vorlage folgender Unterlagen durch den Auftragnehmer: Inspektionsbericht, bestehend aus einem Inspektionsprotokoll, ergänzt durch einen zusammenfassenden Vermerk und Anhänge (Fotodossier, Mängelbehebung auf dem Plan) sowie Bereitstellung der Daten in einem durch die Struktur der Datenbank des Käufers vorgegebenen Format oder sogar deren Integration in die Datenbank. Diese Ergebnisse werden vom Käufer wie folgt verwendet: Verwaltung des Kulturerbes Kunstbauten der DIR Centre-Est.

Einreichungsmethode
Elektronisch über:
https://www.marches-publics.gouv.fr
Form, in der die Angebote einzureichen sind
Elektronische Einreichung: erforderlich
https://www.marches-publics.gouv.fr
Informationen über einen öffentlichen Auftrag, eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Die Auftragsvergabe beinhaltet den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Datum)
Nicht verfügbar
Vorinformation
Auftrag
Vergabe
Footnote - legal notice

Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.