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Veröffentlicht14/06/2024
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Frist22/07/2024
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Öffnung der Angebote24/07/2024
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Vergeben20/10/2024
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Heute24/08/2026
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„ZEICHNUNG EINES INVESTITIONSPROJEKTS UND BEREITSTELLUNG DER GENEHMIGUNGSÜBERWACHUNG WÄHREND DES GEBÄUDES DES PROJEKTS: "KANALISATION FÜR S. ZIDAROVO, SOZOPOL GEMEINSCHAFT"
Gegenstand dieses Vertrags ist: „Vorbereitung eines Investitionsvorhabens und Bauleitung für das Grundstück „Abwasser für das Dorf Zidarovo, Gemeinde Sozopol“. Gegenstand ist u. a. die Vorbereitung eines Investitionsvorhabens in der Phase „Arbeitsvorhaben“ für einen Standort: „Abwasser für das Dorf Zidarovo, Gemeinde Sozopol, einschließlich der erforderlichen Arbeitsdetails für den Bedarf des Standorts unter den Bedingungen und in Übereinstimmung mit dem Umfang und dem Umfang, die in der Verordnung Nr. 4 vom 21. Mai 2001 über den Umfang und den Inhalt von Investitionsprojekten, anderen geltenden Rechtsvorschriften sowie den Anforderungen festgelegt sind, die in den Referenzbedingungen für die Entwicklung des Investitionsprojekts, die Erstellung eines detaillierten Entwicklungsplans für die Anlagen in nicht regulierten Gebieten, soweit erforderlich, sowie Tätigkeiten, die eine Bedingung, Folge oder Ergänzung dazu darstellen, im Einklang mit dem Rechtsrahmen und dem aktuellen Status des betreffenden Standorts, einschließlich Betreibergesellschaften und anderer Stellen, sowie die Genehmigung nach dem ZUT festgelegt sind. Durchführung der Aufsicht des Autors während des Baus des Geländes "Abwasser für das Dorf Zidarovo, Gemeinde Sozopol. Der Auftragnehmer sollte die Aufsicht des Autors während des Baus in Übereinstimmung mit den genehmigten Entwurfsunterlagen und den geltenden Vorschriften durch die Planer der einzelnen Teile des Projekts oder von ihnen autorisierte Personen ausüben, sofern die autorisierten Personen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Die Frist für die Ausübung der Aufsicht des Autors beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Gesetzes Nr. 2 Nr. 2a „Protokoll über die Eröffnung einer Baustelle und die Bestimmung der Baulinie und des Bauniveaus“ der Verordnung Nr. 3 von 2003 über die Erstellung von Rechtsakten und Protokollen während des Baus und gilt bis zur Annahme der Baustelle durch eine Feststellungserklärung zur Feststellung der Eignung für die Annahme des Baus (Anhang Nr. 15 zu Art. 7 Abs. 3 Nr. 15 der Verordnung Nr. 3 vom 31. Juli 2003 über die Erstellung von Rechtsakten und Protokollen während des Baus).
https://app.eop.bg/today/396001
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Postanschrift:
Ort: с. Брестник
Postleitzahl: 4107
Land:
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