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Veröffentlicht07/05/2025
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Frist20/06/2025
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Heute07/08/2026
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AUSWAHL DES RISIKOKAPITALFONDSMANAGERS FÜR INVESTITIONEN IN FRÜHERE UKRAINE-START-UPS ZUR ENTWICKLUNG IHRER GESCHÄFTSTÄTIGKEITEN IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
Gegenstand des Vertrags ist die Auswahl von drei Finanzintermediären als Verwalter von Risikokapitalfonds (Venture Capital Funds). Je nach der vom Finanzintermediär gewählten spezifischen Anlagestruktur verwaltet der Finanzintermediär als Verwalter des Risikokapitalfonds Mittel aus einem Holdingfonds, der vom Sponsor (Holdingfonds) geschaffen und verwaltet wird, und möglicherweise von anderen Anlegern, entweder innerhalb des Risikokapitalfonds selbst oder seines Teilfonds, seines individuellen Portfolios oder im Rahmen anderer getrennter Vermögenswerte, die im Namen des Sponsors (Fonds) gehalten werden und zum Zwecke a) der Koinvestition mit anderen vom Finanzintermediär innerhalb des Risikokapitalfonds verwalteten Anlagestrukturen geschaffen oder geschaffen wurden; und b) Bereitstellung von Investitionen für Endempfänger im Einklang mit den Bestimmungen der Investitionsstrategie. Durch die oben beschriebene Verwaltung von Finanzinstrumenten werden Finanzintermediäre die Verwaltung der im Rahmen des Fonds anvertrauten Mittel durchführen, um in innovative Start-up-Unternehmen, insbesondere aus Ländern, die von der russischen Invasion negativ betroffen sind, zu investieren, die ihre Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik im Einklang mit den Bedingungen der vereinbarten Investitionsstrategie (Investitionsstrategie) und im Einklang mit der von ihnen unterzeichneten operativen Vereinbarung (Operationelle Vereinbarung) ausbauen werden. Ziel des beschriebenen Finanzinstruments ist die Unterstützung öffentlicher und privater Investitionen durch öffentliches Beteiligungskapital und eigenkapitalähnliche Finanzinstrumente, die auf dem Grundsatz der Rendite beruhen. Die Höhe der Mittelzuweisung und die Bedingungen für ihre Änderung werden für alle ausgewählten Lieferanten gleich sein. Die Beschaffungsstelle schließt mit jedem der ausgewählten Lieferanten eine gesonderte Betriebsvereinbarung. Der öffentliche Auftraggeber kann mit nur einem oder zwei ausgewählten Lieferanten eine Betriebsvereinbarung schließen, wenn das Angebot nur von einem oder nur zwei Teilnehmern des Vergabeverfahrens eingereicht wurde oder wenn das Angebot von nur einem oder nur zwei Teilnehmern des Vergabeverfahrens alle in den Auftragsunterlagen festgelegten Bedingungen des PPA und des öffentlichen Auftraggebers erfüllt. Eine ausführliche Beschreibung des Gegenstands der Ausführung des öffentlichen Auftrags ist den Ausschreibungsunterlagen und ihren Anhängen zu entnehmen.
https://tenderarena.cz/profily/NRinvesticni
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