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Dienstleistung für die Sammlung, Beförderung und Bewirtschaftung von Abfällen des Codes 19 12 12 (Ballast aus der Siebfraktion) für RZUOK in Machnacz, Brześć Kujawski
1) Service für die Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen mit Code 19 12 12 – andere Abfälle (einschließlich gemischter Stoffe und Gegenstände) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die nicht unter 19 12 11 fallen, d. h. Ballast aus der Siebfraktion, der aus der mechanischen Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen entsteht, zusammen mit einem Service für den Transport von Abfällen von RZUOK in Machnacz, Brześć Kujawski. 2) Die geschätzte Gesamtmenge an Abfällen mit dem Code 19 12 12, die für die Sammlung, den Transport und die Bewirtschaftung bestimmt sind, beträgt in dem Zeitraum zwischen dem von den Vertragsparteien im Vertrag angegebenen Datum und dem 31.12.2025 ca. 14 000 Mg. 3) Die geschätzte Abfallmenge, die in einem Monat gesammelt, transportiert und bewirtschaftet werden soll, beträgt ca. 933 Mg. Die monatliche geschätzte Menge der zu sammelnden Abfälle kann sich je nach Bedarf des Bestellers ändern 4) Die Bewirtschaftung der gesammelten Abfälle mit Code 19 12 12 muss gemäß den Anforderungen des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012 erfolgen (Gesetzblatt 2023, Punkt 1587) bei der Verwertung und/oder Beseitigung in der vom Auftragnehmer im Angebotsformular angegebenen Anlage. 5) Bei der Abfallbeseitigung durch Deponierung muss der Betreiber den Status einer kommunalen Anlage im Sinne des Art. 35 Abs. 6 des Abfallgesetzes (auf der Liste des Marschalls der Provinz gemäß Art. 1 des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012). 6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Angebotsformular das Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren gemäß Anlage 1 und/oder Anlage 2 des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012 (Gesetzblatt 2023, Punkt. 1587), dem die beim öffentlichen Auftraggeber gesammelten Abfälle unter Angabe des Namens und der Anschrift der Anlage/Anlage, in die die Abfälle verbracht werden, zugeführt werden, mit der Maßgabe, dass diese Abfälle im Falle der Abfallbewirtschaftung im Rahmen der Beseitigung gemäß Art. 1 des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012. 7) Die Abfallbeförderung sollte in Übereinstimmung mit den Anforderungen erfolgen, die in der Verordnung des Umweltministers vom 7. Oktober 2016 über detaillierte Anforderungen für die Abfallbeförderung (Gesetzblatt Nr. Zeitschrift für Rechtswissenschaft 2016, item 1742). 8) Der Abfall wird in loser Schüttung übertragen. 9) Jede Sammlung von Abfällen erfolgt durch Wiegen der gesammelten Abfälle auf das legalisierte Gewicht des Bestellers in RZUOK in Machnacz 41a, das durch eine Gewichtsbescheinigung bestätigt wird. Dieses Dokument bildet die Grundlage für die Bestimmung der vom Auftragnehmer gesammelten Abfallmenge und die Grundlage für die Abrechnung. 10) Der Besteller ist verpflichtet, Abfallübertragungskarten in der elektronischen Abfalldatenbank auszustellen, in der die Stelle, die die Abfälle befördert, und die Anlage, in die diese Abfälle verbracht werden, angegeben werden. Die Stelle, die die Abfälle entgegennimmt, ist verpflichtet, die oben genannten Karten jedes Mal zu bestätigen. Die Karten werden gemäß den Bestimmungen des Abfallgesetzes vom 14. Dezember 2012 (Gesetzblatt 2023, Punkt 1587). 11) Die Sammlung von Abfällen erfolgt nacheinander an Werktagen von Montag bis Freitag, von 7:00 bis 20:00 Uhr, nachdem der Besteller den Sammelauftrag gesendet hat, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen (das Antwortdatum ist ein Kriterium für die Bewertung von Angeboten gemäß Kapitel XXI des TMS) ab dem Datum seiner Notifizierung durch den Besteller. In der Sammelanordnung nach Satz 1 gibt der Auftraggeber jeweils die Menge der zu sammelnden Abfälle an. Die zu sammelnde Abfallmenge kann geändert werden, sofern die in der Reihenfolge angegebene Abfallmenge innerhalb der in Satz 1 genannten Frist gesammelt wird. Die oben genannten Bestellungen erfolgen elektronisch an die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers. 12) Der Ort der Entgegennahme der Abfälle ist: Regionale kommunale Abfallbehandlungsanlage in Machnacz 41a, Brześć Kujawski (Woiwodschaft Kujawien-Pommern). 13) Um die Kontinuität der Sammlung von Abfällen zu gewährleisten, die Gegenstand des Vertrags mit RZUOK in Machnacz, Brześć Kujawski, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der Sammlung von Abfällen innerhalb von höchstens 5 Arbeitstagen ab Vertragsdatum zu beginnen. 14) Der Besteller behält sich das Recht vor, die unter Punkt genannte Abfallmenge auf 60% zu reduzieren. 2) oben. In einem solchen Fall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf: - Gebühren für die Menge der nicht gesammelten Abfälle, - Entschädigung für entgangenen Gewinn.
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