-
Veröffentlicht07/10/2025
-
Frist14/10/2025
-
Öffnung der Angebote14/10/2025
-
Vergeben19/12/2025
-
Heute27/05/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Gewährung langfristiger Darlehen
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS 1. Gegenstand des Vertrags ist die Gewährung eines langfristigen Darlehens in Höhe von 10 000 000,00 PLN. Startpunkt des Kredits: vom Tag des Vertragsschlusses bis zum 30.12.2025. Die Leihfrist bis zum 20.12.2030. Der Auftragnehmer, der ein Angebot einreicht, ist ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist an dieses gebunden, bis 9. Januar 2026 TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. Auftragnehmer, die gemäß dem Bankengesetz vom 29. August 1997 über eine laufende Genehmigung zur Ausübung von Banktätigkeiten im Bereich der Darlehensvergabe verfügen, können einen Vertrag beantragen. 2. Bei gemeinsam bietenden Wirtschaftsteilnehmern ist die Voraussetzung für die Berechtigung zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit erfüllt, wenn mindestens einer der gemeinsam bietenden Wirtschaftsteilnehmer zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit berechtigt ist und die Dienstleistungen erbringt, für die diese Ansprüche erforderlich sind. Die Potenziale der Wirtschaftsteilnehmer, die sich gemeinsam um die Zuschlagserteilung bewerben, werden addiert. 3. Auftragnehmer, die gemeinsam einen Auftrag beantragen, müssen ihrem Angebot eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, welche Dienstleistungen von jedem Auftragnehmer erbracht werden, d. h. die Erklärung gemäß Artikel 117 Absatz 1 Buchstaben b und c UMV. 4 des PPL-Gesetzes.
https://josephine.proebiz.com/pl/tender/70483/summary
https://josephine.proebiz.com/pl/tender/70483/summary
Postanschrift:
Ort: Warszawa
Postleitzahl: 00-116
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.