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Veröffentlicht09/12/2024
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Frist13/12/2024
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Öffnung der Angebote13/12/2024
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Heute28/12/2025
Hilfsprogramme
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Nacheinander erfolgende Lieferungen von Infusionsflüssigkeiten, Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke an die Krankenhausapotheke des Gesundheitsteams in Bolesławiec Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
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Gegenstand des Vertrags sind aufeinanderfolgende Lieferungen von Infusionsflüssigkeiten, Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke an die Krankenhausapotheke des Gesundheitsteams in Bolesławiec.
Die detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstandes enthält das Preisformular - Anlage Nr. 2.1-2.4 zur SWZ.
Jeder Auftragnehmer kann nur ein Angebot für den gesamten Vertrag oder die betreffende(n) Aufgabe(n) schriftlich einreichen; andernfalls sind sie nichtig.
Reicht der Auftragnehmer mehr als ein Angebot für den gesamten Auftrag oder für eine bestimmte Aufgabe/Aufgaben ein, so werden alle Angebote dieses Auftragnehmers vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt.
Der Auftrag besteht aus 4 Aufgaben.
Der öffentliche Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten.
Als Teilangebot betrachtet der Besteller das abgegebene Angebot für alle Artikel einer bestimmten Aufgabe.
Der öffentliche Auftraggeber gestattet nicht die Einreichung von Angeboten für einzelne Posten.
Der Besteller bestimmt, dass der angebotene Vertragsgegenstand zur Gruppe der folgenden Personen gehören muss:
Arzneimittel gemäß Artikel 2 Absatz 2;
32 und Art.
40 des Arzneimittelgesetzes vom 6. September 2001 (Gesetzblatt 2023, Pos. 1938), b) Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers vom 16. September 2010 über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (Gesetzblatt 2015, Pos.
1026).
Die angebotenen Produkte müssen über entsprechende Zertifikate oder Bescheinigungen verfügen, die ihre Verwendung im Gesundheitswesen in Übereinstimmung mit dem polnischen Recht und dem Recht der Europäischen Union ermöglichen.
Arzneimittel (Arzneimittel) müssen in der amtlichen Liste der für das Inverkehrbringen auf dem Gebiet der Republik Polen zugelassenen Arzneimittel eingetragen sein.
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https://platformazakupowa.pl/transakcja/1009630
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Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.