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Veröffentlicht19/08/2024
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Frist18/09/2024
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Öffnung der Angebote18/09/2024
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Vergeben22/11/2024
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Heute24/10/2025
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Instandhaltung von Hochwasserdämmen im Bereich ZZ Sandomierz in den Jahren 2025-2027 Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
Gegenstand des Auftrags ist die Aufgabe mit dem Titel: „Instandhaltung von Hochwasserdämmen im Gebiet ZZ Sandomierz in den Jahren 2025-2027“ Im Rahmen der Instandhaltung der oben genannten Anlagen (Hochwasserdämme) ist der Auftragnehmer insbesondere für folgende Arbeiten und Tätigkeiten verantwortlich: 1. Überwachung und Patrouillierung von Böschungen und Böschungen, die die Zerstörung, Weidehaltung von Rindern und die Zerstörung dieser Vorrichtungen auf dem zugewiesenen Abschnitt verhindern. 2. Arbeitskleidung und Schuhe (Jacke, Hose, Hemd, Schuhe, Gummibänder und Westen), die an das Personal der Böschungswächter angebracht sind, mit der deutlich lesbaren Aufschrift „WAŁOWY WATCH TOWER“ für die Ausübung ihrer Aufgaben, 3. 4. dem Besteller den direkten telefonischen Kontakt zu den mit der Überwachung von Hochwasserdämmen betrauten Mitarbeitern zu ermöglichen. Ausrüstung der Mitarbeiter mit geeigneter Ausrüstung (Verbrennungsscythe, Schaufel, Artifikator, Gabeln, Axt, Secateur, Säge, Rechen, Schutzkleidung - Handschuhe, Visiere, Schutzbrillen, Reinigungsmittel, Arbeitskleidung, Gummischuhe, Wathosen) und den für die Ausführung der Aufgabe erforderlichen Verbrauchsmaterialien (Farben, Abisolen, Bürsten, Gummidichtungen für den Austausch, Handschlüssel, Schleifpapier, Lösungsmittel, Schmiermittel, Treibmittel für Ausrüstung). 5. Nehmen Sie an regelmäßigen Erhebungen von Frühjahrs- und Herbstdämmen teil. 6. Wartung von langen Einlässen 10m und Auslässe mit einem Auslass zum Fluss / Bach und Entwässerung von Nebenflüssen und Auslässen aus den Schachtschleusen im gesamten Abschnitt (zum Auslass zum Empfänger) 7. Bei der Erhaltung der Böschungen des Flusses Koprzywianka sollte berücksichtigt werden, dass der Überbauteil der Böschung einmal jährlich zu Beginn der Vegetationsperiode mit Phosphor-Kalium-Dünger gedüngt werden muss. In Dosen, die für schlechte Böden geeignet sind. 8. Absolute manuelle Entfernung von bemerkten jungen Trieben von Bäumen und Sträuchern und Schilfnachwachsen vorzugsweise durch Herausziehen mit einem Wurzelfragment mit Rhizomen. 9. Doppelmähen von Einlaufgräben zu Schachtschlössern mit einer Länge von 10 m und Entwässerungsrinnen von Schachtschlössern mit einer Siegeslänge gemäß Teil I Nummer 2.1 und Teil II Nummer 2.2 und für die Beschreibung von Teil III Nummer 2.3 im gesamten Abschnitt der Entwässerungsrinnen von Schachtschlössern zu den von den Leitern der Wasserüberwachung angegebenen Daten, 10. Doppeltes Mähen um Kilometerzeichen (Säulen) auf Böschungen zu von den Aufsichtsbehörden festgelegten Terminen. 11. Wartung und Lackierung von Metallteilen von Schachtschlössern, Schachthörnern, Warntafeln und Hektometerpfosten an einzelnen Abschnitten der Wellen, einschließlich Schlössern im Schachtkörper in Stahlbetonkammern mit einem manuell mit einer Kurbel verschlossenen Wandventil. 12. Kontrolle der Durchgängigkeit von Kanälen von Schachtkanälen, Entfernung von Müll, Ästen, Blättern und anderen verschiedenen Verunreinigungen aus den Klappen, Kanälen und Relais aus dem Abfluss und Zufluss, Schneeentfernung und Eisschmieden. 13. Wartung und Wartung der Schließmechanismen der Absperrschieber (durch Verwendung geeigneter Schmierstoffe sowie Absenken und Anheben des Absperrschiebers, um Korrosion an den Schrauben zu vermeiden) an den Schachtkanälen (mindestens 2 Mal pro Jahr) Verbesserung der Versicherung am Ein- und Auslass von Durchlässen, 15. Austausch abgenutzter oder beschädigter Dichtungen an Schachtdurchlassklappen und Dichtungsbefestigungsbändern 16. Reinigung der Treppen an der Böschung sowie am Ein- und Auslauf der Durchlässe, falls vorhanden 17. Erstellung monatlicher Überprüfungsvermerke, die unter anderem das Datum der Überprüfung sowie Bemerkungen und Anmerkungen zum technischen Zustand des Schachts und eine Liste der während der Überprüfung durchgeführten Arbeiten enthalten. Monatliche Notizen sollten während der Überprüfung von Personen, die als Schachtwächter beschäftigt sind, fortlaufend erstellt werden, um sie mit ihrer eigenen Unterschrift zu bestätigen. Der Inhalt dieser Vermerke sollte den Tatsachen entsprechen und von dem für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags zuständigen Vertreter des Auftragnehmers bestätigt werden, und die Vermerke sollten dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der monatlichen Sammlung vorgelegt werden. 18. Durchführung kleinerer Reparaturen von Schachtrampen, Wegen, Durchgängen und Umwegen von Hörnern, Füllung kleiner Unregelmäßigkeiten und Furchen, lokaler Einsatz von Saatgräsern und Schmetterlingspflanzen. 19. Nachfüllen von kleinen Verlusten von Beton in Betonkonstruktionen. 20. Kontinuierliche Fällung auf Böschungen und Schutzstreifen von Samoisieki-Bäumen und Büschen. 21. Ausbreiten von Maulwurfshügeln und Füllen von Erdhöhlen in Hängen und der Krone des Schaftes. 22. Aktive Teilnahme an Maßnahmen zur Bekämpfung von Überschwemmungen (Zusammenarbeit mit Krisenbewältigungspersonal). 23. Meldung von Fällen von wachsendem Land, Pflanzen von Bäumen oder Sträuchern auf Böschungen und weniger als 3 m vom Fuß des Damms entfernt. 24. Der Auftragnehmer ist für die Sammlung von Abfällen aus Dämmen und in ihrer unmittelbaren Nähe sowie für die Verladung und Beseitigung der gesammelten Abfälle sowie für die Gebühren für deren Entsorgung auf Seiten des Auftragnehmers verantwortlich. 25. Die oben genannten Arbeiten und Tätigkeiten müssen unter Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden. 26. Laufende Informationen an das Management der zuständigen Wasseraufsicht über den Zustand der Schachtausrüstung und des Schachts selbst, einschließlich der Einreichung von Anträgen auf mögliche Reparaturen von Straßenübergängen, die nicht unter den Vertrag von Auen, Rampen, Kronen und Steilhängen (Leichen) des Schachts fallen. 27. Ständige Verfügbarkeit an allen Arbeitstagen des Monats von 7:00 bis 15:00 Uhr und an allen Tagen des Monats 24 Stunden am Tag nach dem Auftreten des Alarmzustands oder nach der Ankündigung des Hochwassernotstands und der Beobachtung des Wasserzustands auf Uferabschnitten von Flüssen und der sofortigen Meldung von Wasserlieferungen, die den Alarmzustand überschreiten, bis zu seiner Annullierung 28. Der Auftragnehmer muss über Transportmittel für Personen verfügen, die die Arbeit der Böschungswächter und die Arbeit der Kommission während der Sammlung und Inspektion der Böschungen überwachen (...). Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
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