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Veröffentlicht05/05/2025
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Frist05/06/2025
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Öffnung der Angebote05/06/2025
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Vergeben07/07/2025
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Heute10/07/2025
Hilfsprogramme
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Lieferung eines brandneuen Plug-in-Hybridfahrzeugs in der nicht gekennzeichneten Version für das Bezirkspolizeipräsidium in Pyrzyce Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
1. Gegenstand der Bestellung ist die Lieferung eines brandneuen Plug-in-Hybridfahrzeugs in der nicht gekennzeichneten Version für das Bezirkspolizeipräsidium in Pyrzyce 2. Der Besteller sieht die Möglichkeit vor, die Anzahl der bestellten Fahrzeuge unter dem Optionsrecht um maximal 1 Stück zu erhöhen. Der Besteller teilt das Wahlrecht innerhalb von 40 Tagen nach Vertragsschluss mit. Nach Ablauf der oben genannten Frist kann die Ausübung des Optionsrechts erst nach Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Die Frist für die Ausübung der Option beträgt spätestens 40 Tage ab Mitteilung des Optionsrechts. 3. Umfang, Größe, Menge und detaillierte Anforderungen an den Vertrag sind in der detaillierten Beschreibung des Vertragsgegenstands in Anhang 1A des Vertragsentwurfs und Anhang 6 der FHZ festgelegt. 4. Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, im Angebot neben dem Preis auch Folgendes anzugeben: - Marke, Modell, Version und Baujahr des Fahrzeugs; - Hubraum des Verbrennungsmotors (in cm3) - maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors (in KW); - maximale Nutzleistung des Elektromotors (in KW); - Traktion (elektrische) Batteriekapazität (in KWh) - Garantie für mechanische, elektrische und elektronische Komponenten des Fahrzeugs ohne Kilometerbegrenzung, in Monaten gegeben - Garantie für die Lackierung des Fahrzeugs, in Monaten gegeben; - Garantien für die Perforation von Karosserieteilen in Monaten; - Garantie auf die Batteriekapazität des Antriebsmotors des Fahrzeugs in Monaten. 5. Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass das im Rahmen der Option erworbene Fahrzeug mit dem (garantierten) Basisfahrzeug identisch ist. 6. Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass es sich bei den im Rahmen des Vertrags gelieferten Fahrzeugen um brandneue Fahrzeuge handelt, die frühestens 2024 hergestellt wurden, frei von technischen und rechtlichen Mängeln sind und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, auf die Dritte keinen Anspruch haben und die keinem Verfahren und keiner Sicherheit unterliegen. 7. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer auf, für das vorgeschlagene Fahrzeug in Polen zugelassene Tankstellen (Name und Anschrift) anzugeben – die Liste kann vom Auftragnehmer als gesondertes Dokument erstellt werden. 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand mit eigenem Transport an die Verkehrsabteilung des Polizeipräsidiums der Provinz Stettin, ul. Wernyhory 5, an Werktagen in Stunden 8.00–15.00 Uhr 9. Die genauen Voraussetzungen für den Eingang, die Garantiebedingungen und die Zahlung des Vertragsgegenstands sind in den Bestimmungen des Vertrags, der Anhang 6 der FHZ bildet, festgelegt. Text automatisch in Ihre Browsersprache übersetzt automatisch übersetzt
https://platformazakupowa.pl/transakcja/1100570
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