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Veröffentlicht08/02/2012
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Frist16/03/2012
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Öffnung der Angebote16/03/2012
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Heute11/08/2026
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PL-Stettin: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
1. Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Prüfstands für die Beschichtung nach dem PLD-Verfahren für das Institut für Materialtechnik der Fakultät für Maschinenbau und Mechatroniki der Technischen Universität Westpommern Szczecin, nachstehend auch „das Gerät“ genannt, wie in Anlage 1 beschrieben.
2. Die Lieferung eines Geräts an den öffentlichen Auftraggeber umfasst neben seinem Verkauf auch die Platzierung, Montage und Inbetriebnahme am öffentlichen Auftraggeber an einem bestimmten Ort, die Erprobungs- und Wartungsschulungen sowie, im Fall von Computersoftware, die Übertragung der Nutzungsrechte an dieser Software auf den öffentlichen Auftraggeber (im Folgenden: Lizenz). Die Übertragung (die Erteilung) einer Lizenz ist ein Minimum für eine unbeschränkte und vollständige Lizenz mit einer unbegrenzten Anzahl von Sitzen.
3. Wird im folgenden Abschnitt des Lastenhefts auf die Beschreibung des Auftragsgegenstands Bezug genommen, so ist dies als der gesamte Inhalt der Anlage 1 des Lastenhefts zu verstehen.
4. Lieferort des Vertragsgegenstands: Institut für Materialtechnik der Fakultät für Maschinenbau und Mechatroniki der Technischen Universität Westpommern, Szczecin, al. Piasts 19, 70-310 Szczecin, POLEN.
5. Die Lieferung, die Gegenstand dieses Vertrags ist, umfasst auch die Lieferung der folgenden Dokumente an den öffentlichen Auftraggeber (mit dem Recht, diese Dokumente zu verwenden):
(1) in gedruckter und elektronischer Fassung in polnischer oder englischer Sprache Anweisungen zur Benutzung des Geräts (Benutzungsanweisungen);
(2) in der gedruckten Fassung der Bürgschaftsurkunde in polnischer oder englischer Sprache, wenn die Erbringung von Garantieleistungen gemäß Kapitel XV Absatz 1 Buchstabe a) erfolgt. Voraussetzung für die 12 Spezifikationen ist der Erhalt einer Garantieerklärung des Auftragnehmers;
Sonstige Dokumente, deren Besitz durch den öffentlichen Auftraggeber für die ordnungsgemäße und rechtmäßige Verwendung des Geräts erforderlich ist.
6. Es darf nicht möglich sein, gebrauchte Geräte zu liefern, d. h. nicht neu.
7. Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass die Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind, gemäß den in Kapitel XV des Lastenhefts festgelegten Modalitäten und Bedingungen durchgeführt werden.
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.