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Veröffentlicht22/07/2026
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Heute05/08/2026
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Frist06/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
EG-Umgebungslärmrichtlinie - Kartierung 2027
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/054930c7-520e-469e-ac3c-6edb7ea5859b
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/054930c7-520e-469e-ac3c-6edb7ea5859b
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