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Veröffentlicht04/06/2026
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Heute01/09/2026
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Bereitstellung von Zahlungsgateway/Zahlungsfenster sowie Zahlungen mit internationalen Zahlungskarten und Open Banking, etc.
Die EU-Ausschreibung betrifft den Vertrag über die Bereitstellung des Zahlungsgateways/Zahlungsfensters sowie die Einlösung und Ausführung von Zahlungen von Bürgern und Unternehmen. Das Zahlungsgateway/Zahlungsfenster bezeichnet die Zahlungsseite, auf die der Zahler in der Zahlungssituation stoßen wird. Aus diesem Grund werden auch die Integrationen aus den professionellen Systemen, die die Zahlungslösung verwenden, gehen. Das Zahlungsgateway/Zahlungsfenster ist für die Integration in die angebotenen Zahlungsprodukte verantwortlich. Das Angebot umfasst Zahlungen mit internationalen Zahlungskarten und Open Banking, etc. Zunächst sind internationale Zahlungskarten Zahlungskarten vom Typ Visa oder Mastercard. Das Angebot beinhaltet auch die Zahlung über sogenannte Wallets, einschließlich MobilePay. Schließlich werden auch Zahlungen auf Basis von Open Banking Teil des Angebots sein. Zahlungen mit Dankort müssen auch das Zahlungsgateway / Zahlungsfenster verwenden. Die Einlösung von Dankort ist jedoch nicht durch das Angebot abgedeckt. Grundsätzlich umfasst das Angebot nur Einmalzahlungen und keine sogenannten wiederkehrenden Zahlungen, d. h. Zahlungen, die im Rahmen einer Zahlungsvereinbarung in einem festen Intervall und in der Regel mit jeweils etwa demselben Betrag getätigt werden. Es ist jedoch eine Option, dass das Zahlungsgateway / Zahlungsfenster in Zukunft für wiederkehrende Zahlungen auf Basis von Zahlungskarten verwendet wird.
https://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=454294&TID=200415068&B=
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Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.