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Veröffentlicht16/09/2025
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Frist21/10/2025
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Öffnung der Angebote21/10/2025
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Vergeben02/12/2025
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Heute09/10/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
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Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen von Grundstücken, die von Bewohnern der Gemeinde Drzycim bewohnt werden, und von einer separaten Abfallsammelstelle
1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der Dienstleistung der Sammlung von Siedlungsabfällen bei den Eigentümern von Immobilien mit Wohnsitz in der Gemeinde Drzycim und ab dem Zeitpunkt der getrennten Sammlung von Siedlungsabfällen sowie deren Bewirtschaftung. Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands findet sich in einem gesonderten Anhang Nr. 1 der FHZ mit dem Titel: „Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands“. 2. Die Dienstleistung der Sammlung und Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen wird in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt, insbesondere mit den Bestimmungen von: - das Gesetz vom 13. September 1996 zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden (d. h.: Zeitschrift für Rechtswissenschaft Journal of Laws of 2025, Artikel 733), - das Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012 (d.h. Zeitschrift für Rechtswissenschaft Gesetzblatt 2023, Punkt 295 in der geänderten Fassung), - die Verordnung des Umweltministers vom 11. Januar 2013 über detaillierte Anforderungen an die Sammlung von Siedlungsabfällen von Eigentümern (Gesetzblatt Nr. Journal of Laws 2013, Artikel 122), - Entschließung Nr. XLII/337/2023 des Rates der Gemeinde Drzycim vom 1. März 2023 zur Annahme der „Verordnungen zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde Drzycim“ (Veröffentlichung: Amtsblatt der Provinz Kujawsko-Pomorskie vom 6. März 2023, Punkt 1678), - Beschluss Nr. XIX/109/2025 des Gemeinderates von Drzycim vom 4. August 2025 über die Modalitäten und den Umfang der Erbringung von Dienstleistungen für die Sammlung von Siedlungsabfällen bei Eigentümern und die Bewirtschaftung dieser Abfälle gegen eine vom Eigentümer für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen gezahlte Gebühr, insbesondere die Häufigkeit der Sammlung von Siedlungsabfällen beim Eigentümer und die Art und Weise der Erbringung von Dienstleistungen durch getrennte Sammelstellen für Siedlungsabfälle, (Veröffentlichung: Amtsblatt der Provinz Kujawsko-Pomorskie vom 8. August 2025, Punkt 3733), - Verordnung des Umweltministers vom 16. Juni 2009 über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen (Gesetzblatt Nr. In: Journal of Laws 2009/104, item. 868), - Entschließung Nr. XXXII/545/17 der Provinzversammlung Kujawsko-Pomorskie vom 29. Mai 2017 zur Umsetzung des „Abfallbewirtschaftungsplans für die Woiwodschaft Kujawsko-Pomorskie 2016-2022 mit einem Ausblick für 2023-2028“; In jeder Phase der Vertragserfüllung sollte der Auftragnehmer die geltenden Vorschriften überwachen und im Einklang mit ihnen den Vertragsgegenstand im Falle einer Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften umsetzen und die Art und Weise, in der ihm die Dienstleistung erbracht wird, anpassen.
https://www.platformazakupowa.pl/transakcja/1170366
https://www.platformazakupowa.pl/transakcja/1170366
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90513100 - Hausmüllbeseitigung
90512000 - Transport von Haushaltsabfällen
90530000 - Betrieb einer Mülldeponie
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
90533000 - Verwaltung von Müllhalden
90511000 - Abholung von Siedlungsabfällen
Postanschrift:
Ort: Wielki Komorsk
Postleitzahl: 86-160
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.