-
Veröffentlicht07/11/2025
-
Frist19/11/2025
-
Öffnung der Angebote19/11/2025
-
Vergeben18/02/2026
-
Heute28/07/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Kauf von Dieselbussen in Höhe von 2 Stück für die Bedürfnisse der städtischen Verkehrsabteilung von Zawiercie
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
1. Gegenstand des Vertrages ist der Kauf von Dieselbussen in Höhe von 2 Stück für die Bedürfnisse der städtischen Verkehrsabteilung von Zawiercie. 2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands (OPZ) ist in Anhang 1a der FHZ enthalten. 3. Der Auftragsumfang umfasst die Lieferung der oben genannten Busse zusammen mit der Ausrüstung, der erforderlichen Software, der Dokumentation und der Schulung unter den in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen. 4. Angebotene Busse: a) Die angebotenen Busse müssen den Anforderungen und Bedingungen der Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse M2 oder M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktion [2015/922] (ABl. L.2015.153.1 vom 2015.06.18), nachstehend UNECE-Regelung Nr. 107 genannt, entsprechen. b) Die angebotenen Busse müssen mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sein. c) Die angebotenen Busse müssen unter maximaler Verwendung nichtbrennbarer Materialien, insbesondere hinsichtlich der für den Bau und die Innenausstattung des Aufbaus verwendeten Materialien, hergestellt werden und müssen vom Fahrzeug hinsichtlich der Entflammbarkeitsprüfungen von Bauteilen der Fahrgastraumausrüstung und des Fahrerhauses gemäß der Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) EWG-genehmigt sein. d) Die angebotenen Busse müssen den Bestimmungen des Abschnitts III des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (Journal 2024) entsprechen. 1251 in der geänderten Fassung) und den technischen Bedingungen entsprechen, die in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Bedingungen für Fahrzeuge und den Umfang ihrer erforderlichen Ausrüstung (Gesetzblatt 2024, Punkt 502 in der geänderten Fassung). e) Die angebotenen Busse sollten die Anforderungen und Bedingungen erfüllen, die in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 2. August 2023 über die Typgenehmigung von Fahrzeugen (Gesetzblatt 2023.1651) festgelegt sind. f) Die angebotenen Busse sollten die Norm PN-S-47010:1999 oder eine gleichwertige Norm für einen Stadtbus der Klasse I oder M erfüllen. g) Die Busse müssen die Anforderungen erfüllen, die in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer erforderlichen Ausrüstung (Gesetzblatt 2024, Pos. h) Der angebotene Bustyp sollte über eine gültige Fahrzeugtypgenehmigungsbescheinigung oder EG-Fahrzeugtyp-Konformitätsbescheinigung im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes vom 20. Juni 1997 verfügen (konsolidierter Text: Gesetzesblatt 2024, Pos. 1251 in der geänderten Fassung), die die Grundlage für ihre Eintragung in Polen bildet. Der Auftragnehmer muss die Genehmigungsbescheinigungen oder die EG-Konformitätsbescheinigung spätestens am Tag der Lieferung aushändigen. i) Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Übertragungs- und Abnahmeprotokolls gelieferten Busse müssen den geltenden Fahrzeugzulassungsvorschriften entsprechen und über die erforderlichen Unterlagen verfügen, die den Verkauf und die Zulassung von Fahrzeugen in der Abteilung für Kommunikation des Bezirksamts ermöglichen. j) Die Busse sollten an den Hauptsitz der Abteilung für Stadtverkehr Zawiercie, ul. Polen 21 zusammen mit Reparatur- und Wartungsunterlagen, Softwarelizenzen, die für den Betrieb gekaufter Busse erforderlich sind, d. h.: ?? Garantiekarten für Fahrzeuge, ?? Garantiebücher, ?? Servicebücher (Bewertungen). k) Wenn zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Angebot abgibt, und der Ausführung des Vertrags eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Genehmigung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme eines neuen Busses (sowie Teams und Komponenten für diesen Bus) eintritt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertragsgegenstand unter Berücksichtigung dieser Änderungen auszuführen. l) Die angebotenen Busse dürfen keine Prototypen sein und müssen brandneu sein, d. h. nicht vor 2025 hergestellt, nicht für Präsentations-, Test- und ähnliche Zwecke verwendet, nicht registriert, mit einer Laufleistung von nicht mehr als 3500 km. Die Busse, die Gegenstand des Vertrags sind, müssen ?? an die Bedürfnisse aller Nutzer angepasst werden, einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den beschriebenen technischen Anforderungen, ?? das Busfahrzeug wird den Anforderungen und bewährten Verfahren gemäß Anhang 2 Rechnung tragen. Barrierefreiheitsstandards für die Kohäsionspolitik 2021-2027 in den Leitlinien für die Umsetzung der Gleichstellungsgrundsätze im Rahmen der EU-Fonds für 2021-2027; ?? Bei den gekauften Fahrzeugen werden Sicherheitsaspekte berücksichtigt, insbesondere für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer (einschließlich Frauen). Die Fahrzeuge werden Lösungen enthalten, die den Fahrer beim Schutz von Fußgängern und Radfahrern (einschließlich Frauen) unterstützen, z. B. Kollisionswarnsysteme; m) Lösungen haben, die sich aus der GSR2-Norm ergeben - Reifendruck- und Temperaturüberwachungssystem, - Drehassistent nach rechts, - Mittelgurtassistent, - Fahrerverhaltensüberwachungssystem, - aktiver Tempomat, der mit dem Bremssystem gekoppelt ist, und andere Bussicherheitssysteme, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung gesetzlich vorgeschrieben sind. 5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem öffentlichen Auftraggeber eine Garantie für vertragsgegenständliche Fahrzeuge ohne Kilometerbegrenzung zu gewähren: a) für die Lackierung - mindestens 5 Jahre, b) für die Karosserie des Fahrzeugs und insbesondere für die Außen- und Dachplatten, Bodenplatten, Türen und Abdeckungen - mindestens 5 Jahre, c) für den Rahmen des Fachwerks der Karosserie und des Fachwerks / Fahrgestellrahmens - mindestens 5 Jahre, d) für andere Baugruppen, Systeme und Komponenten des Fahrzeugs mit Ausrüstung - mindestens 5 Jahre oder 375 000 km. Aufgrund der begrenzten Zeichenzahl sind die verbleibenden Einträge in der SWZ
https://zkm-zawiercie.logintrade.net/rejestracja/ustawowe.html
https://zkm-zawiercie.logintrade.net/rejestracja/ustawowe.html
Postanschrift:
Ort: Nekla
Postleitzahl: 62-330
Land:
Der auf dieser Seite veröffentlichte Inhalt ist ausschließlich als zusätzliche Informationsquelle gedacht und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Die Organe der Union übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Die amtlichen Fassungen der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachungen sind in der Ergänzung zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in TED verfügbar. Diese amtlichen Texte sind über die Links auf dieser Seite unmittelbar zugänglich. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung über die Erklärbarkeit und Haftung des öffentlichen Auftragswesens zu entnehmen.