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Veröffentlicht29/05/2026
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Frist15/06/2026
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Öffnung der Angebote15/06/2026
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Heute08/08/2026
Hilfsprogramme
- Weist auf CPV-Codes hin, die aus dem Text des Verfahrens abgeleitet wurden
- Weist auf Text hin, der automatisch in Ihre Dialogsprache übersetzt wurde
Lieferung von medizinischer Ausrüstung im Rahmen von Aufgabe 1: Kauf von medizinischen Geräten im Projekt Nr. FENX.06.01-IP.03-0003/25 - 14 Teile
Note: Nicht alle Informationen für dieses Verfahren wurden erfolgreich berechnet. Weitere Einzelheiten finden Sie in den verlinkten Dokumenten.
Teil 1: Lieferung Densitometer – 1 Stück Teil 2: Lieferung HDTV-Bildprozessor – 2 Stück Teil 3: Lieferung des Ultraschall-Videogastroskops – 2 Stück Teil Nr. 4: Lieferung Videogastroskop – 4 Stück Teil Nr. 5: Lieferung eines Videokolonoskops – 4 Stück Teil Nr. 6: CO2-Insuflatorversorgung – 2 Stück Teil Nr. 7: Versorgung Medizinisches Säugetier – 2 Stück Teil Nr. 8: Versorgung Endoskopische Pumpe — 2 Stück Teil Nr. 9: Lieferung 32-Zoll-LCD-Monitor für Endoskopiegeräte – 2 Stück Teil Nr. 10: Lieferung Endoskopischer Medizinwagen – 2 Stück Teil Nr. 11: Versorgungsmaterial-automatische endoskopische Unterlegscheibe – 1 Stück Teil Nr. 12: Lieferung Endoskopschrank – 1 Stück Teil Nr. 13: Lieferung Umfassendes System für die nicht-invasive Leberdiagnostik - 1 Stück Teil 14: Lieferung Spectral Computer Tomograph with a built-in non-mydriatic funduskamer – 1 set Die fraglichen Beweise für IKT-Lösungen – Der Vermerk wird von der Exekutive nur vorgelegt, wenn er den angebotenen Vertragsgegenstand betrifft 1. Um die Konformität des angebotenen Auftragsgegenstands mit den Anforderungen in SOPZ – Anhang 1 zu bestätigen, verlangt der öffentliche Auftraggeber folgende Nachweise, die dem Angebot beizufügen sind: 1) die Liste der angebotenen IKT-Lösungen, die mindestens die im vorstehenden Absatz genannten Informationen enthält. 2; eine Erklärung des Auftragnehmers, dass das Angebot für IKT-Produkte, -Dienstleistungen und -Prozesse Folgendes nicht enthält: die in der Empfehlung gemäß Artikel 33 Absatz 2 genannten IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse; 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem (Dz. In: Journal of Laws of 2026, item. 20 und 252), Ermittlung ihrer negativen Auswirkungen auf das wesentliche Interesse der nationalen Sicherheit; b) ein IKT-Produkt der in der Entscheidung über die Anerkennung des Anbieters als Anbieter mit hohem Risiko gemäß Artikel 67b Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 genannten Art; 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem und den in diesem Beschluss spezifizierten IKT-Dienst oder IKT-Prozess. 2. Der öffentliche Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, die Vorlage oder Ergänzung der betreffenden Nachweise im Einklang mit den in Art. 2 des PPL-Gesetzes. 3. Der öffentliche Auftraggeber kann vom Auftragnehmer Erläuterungen zum Inhalt der vorgelegten Nachweise verlangen.
https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-00a999dc-65da-4d2e-8ef8-976766bec2ae
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