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Rechtssache T-279/06: Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 2. Juli 2009 — Evropaïki Dynamiki/EZB (Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren — Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung und -Entwicklung für die EZB — Ablehnung eines Angebots und Entscheidung, den Auftrag an andere Bieter zu vergeben — Nichtigkeitsklage — Rechtsschutzinteresse — Ausschlussgrund — Von einer nationalen Behörde zu erteilende Genehmigung — Klage, der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt und die teilweise offensichtlich unzulässig ist)
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