Rechtssache C-102/15: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 28. Juli 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Ítélőtábla — Ungarn) — Gazdasági Versenyhivatal/Siemens Aktiengesellschaft Österreich (Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen — Verordnung [EG] Nr. 44/2001 — Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Sachlicher Anwendungsbereich — Klage auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung — Ungerechtfertigte Bereicherung — Forderung, die auf der ungerechtfertigten Rückerstattung einer Geldbuße wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht beruht)
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