Rechtssache C-777/21: Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 19. Oktober 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Napoli — Italien) — VB/Comune di Portici (Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Straßenverkehr – Zulassung und Besteuerung von Kraftfahrzeugen – In einem Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug – Fahrer mit Wohnsitz in dem Mitgliedstaat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und in einem anderen Mitgliedstaat – Regelung eines Mitgliedstaats, die es Personen, die seit mehr als 60 Tagen ihren Wohnsitz in seinem Staatsgebiet haben, untersagt, in diesem Mitgliedstaat mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zu fahren)

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