Durchführungsbeschluss (EU) 2019/583 der Kommission vom 3. April 2019 zur Bestätigung oder Änderung der vorläufigen Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen für Hersteller von Personenkraftwagen für das Kalenderjahr 2017 und für bestimmte Hersteller, die Mitglieder der Volkswagen-Emissionsgemeinschaft sind, für die Kalenderjahre 2014, 2015 und 2016 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 2359) (Nur der tschechische, der deutsche, der englische, der französische, der italienische, der ungarische, der niederländische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/583 der Kommission vom 3. April 2019 zur Bestätigung oder Änderung der vorläufigen Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen für Hersteller von Personenkraftwagen für das Kalenderjahr 2017 und für bestimmte Hersteller, die Mitglieder der Volkswagen-Emissionsgemeinschaft sind, für die Kalenderjahre 2014, 2015 und 2016 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 2359) (Nur der tschechische, der deutsche, der englische, der französische, der italienische, der ungarische, der niederländische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR
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