Rechtssache C-663/20 P: Beschluss des Gerichtshofs vom 3. März 2022 — Einheitlicher Abwicklungsausschuss/Hypo Vorarlberg Bank AG (Rechtsmittel – Art. 182 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Bankenunion – Einheitlicher Abwicklungsmechanismus [SRM] – Einheitlicher Abwicklungsfonds [SRF] – Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge für das Jahr 2017 – Feststellung eines Beschlusses des Einheitlichen Abwicklungsausschusses [SRB] – Begründungspflicht – Vertrauliche Daten)

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