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Rechtssache C-15/13: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 8. Mai 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg — Deutschland) — Technische Universität Hamburg-Harburg, Hochschul-Informations-System GmbH/Datenlotsen Informationssysteme GmbH (Öffentliche Lieferaufträge — Richtlinie 2004/18/EG — Auftragserteilung ohne Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens — „In-House“ -Vergabe — Auftragnehmer, der vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich verschieden ist — Voraussetzung einer „Kontrolle wie über eigene Dienststellen“  — Öffentlicher Auftraggeber und Auftragnehmer, zwischen denen kein Kontrollverhältnis besteht — Dritte öffentliche Stelle, die eine teilweise Kontrolle über den öffentlichen Auftraggeber und eine Kontrolle über den Auftragnehmer ausübt, die als eine Kontrolle „wie über eigene Dienststellen“ qualifiziert werden kann — „Horizontales In-House-Geschäft“ )
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