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Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - ERKLÄRUNGEN zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat - A. ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE - 23. Erklärung zu Artikel 48 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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