VERORDNUNG ( EWG ) NR. 1313/90 DES RATES VOM 14 MAI 1990 ZUR FESTSETZUNG DER ABGELEITETEN INTERVENTIONSPREISE FUER WEISSZUCKER, DES INTERVENTIONSPREISES FUER ROHZUCKER, DER MINDESTPREISE FUER A- UND B-ZUCKERRUEBEN, DER SCHWELLENPREISE, DER VERGUETUNG ZUM AUSGLEICH DER LAGERKOSTEN SOWIE DER IN SPANIEN UND PORTUGAL GELTENDEN PREISE FUER DAS WIRTSCHAFTSJAHR 1990/91
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