2014/529/EU: Beschluss der Kommission vom 12. August 2014 über eine Maßnahme Belgiens gemäß Artikel 7 der Richtlinie 89/686/EWG des Rates betreffend den Rückruf eines Typs von Gehörschutzstöpseln vom Endbenutzer (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5670)
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