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Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-184/03 (Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien): Helmut Fröschl gegen Republik Österreich (Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung — Für die Ausübung einer Berufstätigkeit vorgeschriebener Befähigungsnachweis — Gleichwertigkeit — Voraussetzungen — In einem anderen Mitgliedstaat erworbene Berufserfahrung — Diskriminierungsverbot — Niederlassungsfreiheit — Dienstleistungsfreiheit)
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