Rechtssache C-295/20: Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 8. Juli 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Aukščiausiasis Teismas — Litauen) — „Sanresa“ UAB/Aplinkos apsaugos departamentas prie Aplinkos ministerijos (Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Vergabe eines öffentlichen Auftrags über Dienstleistungen der Behandlung von Abfällen – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 58 und 70 – Einstufung der Pflicht des Wirtschaftsteilnehmers, über eine vorherige schriftliche Zustimmung zu grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen zu verfügen – Bedingung für die Auftragsausführung)

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