Rechtssache C-589/14: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 29. Oktober 2015 — Europäische Kommission/Königreich Belgien (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freier Dienstleistungsverkehr — Freier Kapitalverkehr — Zinsen aus unverbrieften Forderungen — Mobiliensteuervorabzug — In Belgien ansässige Investmentgesellschaften, die solche Zinsen erhalten — In einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat, der Vertragsstaat des EWR-Abkommens ist, ansässige Investmentgesellschaften, die solche Zinsen erhalten — Unterschiedliche Behandlung — Beweislast — Zinsen aus Forderungen, die in Wertpapieren belgischen Ursprungs verbrieft sind — Besteuerung solcher Zinsen, wenn die Wertpapiere bei einem Finanzinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat, der Vertragsstaat des EWR-Abkommens ist, hinterlegt oder verwahrt werden — Befreiung, wenn diese Wertpapiere bei einem in Belgien ansässigen Finanzinstitut hinterlegt oder verwahrt werden)
Rechtssache C-589/14: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 29. Oktober 2015 — Europäische Kommission/Königreich Belgien (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freier Dienstleistungsverkehr — Freier Kapitalverkehr — Zinsen aus unverbrieften Forderungen — Mobiliensteuervorabzug — In Belgien ansässige Investmentgesellschaften, die solche Zinsen erhalten — In einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat, der Vertragsstaat des EWR-Abkommens ist, ansässige Investmentgesellschaften, die solche Zinsen erhalten — Unterschiedliche Behandlung — Beweislast — Zinsen aus Forderungen, die in Wertpapieren belgischen Ursprungs verbrieft sind — Besteuerung solcher Zinsen, wenn die Wertpapiere bei einem Finanzinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat, der Vertragsstaat des EWR-Abkommens ist, hinterlegt oder verwahrt werden — Befreiung, wenn diese Wertpapiere bei einem in Belgien ansässigen Finanzinstitut hinterlegt oder verwahrt werden)
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