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Durchführungsbeschluss (EU) 2019/601 der Kommission vom 11. April 2019 zur Änderung des Anhangs I des Durchführungsbeschlusses 2011/630/EU im Hinblick auf die Aufnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und mancher seiner unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete in die Liste der Drittländer bzw. der Teile von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Rindersperma in die Union zugelassen ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 2832) (Text von Bedeutung für den EWR.)
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