Verordnung der Landesregierung vom 28. November 2017, mit der die Verordnung vom 24. Juni 2014, mit der nähere Bestimmungen über die technischen Erfordernisse für Heizungsanlagen, Anlagen zur Lagerung und Leitung von Brennstoffen, Blockheizkraftwerke und Klimaanlagen sowie über die zulässigen Arten von Brennstoffen erlassen werden (Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014 – TGHKV-2014), geändert wird
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