Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-471/99 (Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Nürnberg): Alfredo Martínez Domínguez, Joaquín Benítez Urbano, Agapito Mateos Cruz, Carmen Calvo Fernández gegen Bundesanstalt für Arbeit, Kindergeldkasse (Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 — Artikel 77 und 78 — Rentner, die nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten Rente beziehen — Rentner, die nach einem vor einem Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften zwischen Mitgliedstaaten geschlossenen Abkommen über die soziale Sicherheit Rente beziehen — Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder und für Waisen von Rentnern — Anspruch auf Familienleistungen zu Lasten des zuständigen Trägers eines Mitgliedstaats, der nicht der Wohnstaat ist — Anspruchsvoraussetzungen)
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-471/99 (Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Nürnberg): Alfredo Martínez Domínguez, Joaquín Benítez Urbano, Agapito Mateos Cruz, Carmen Calvo Fernández gegen Bundesanstalt für Arbeit, Kindergeldkasse (Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 — Artikel 77 und 78 — Rentner, die nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten Rente beziehen — Rentner, die nach einem vor einem Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften zwischen Mitgliedstaaten geschlossenen Abkommen über die soziale Sicherheit Rente beziehen — Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder und für Waisen von Rentnern — Anspruch auf Familienleistungen zu Lasten des zuständigen Trägers eines Mitgliedstaats, der nicht der Wohnstaat ist — Anspruchsvoraussetzungen)
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-471/99 (Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Nürnberg): Alfredo Martínez Domínguez, Joaquín Benítez Urbano, Agapito Mateos Cruz, Carmen Calvo Fernández gegen Bundesanstalt für Arbeit, Kindergeldkasse (Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 — Artikel 77 und 78 — Rentner, die nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten Rente beziehen — Rentner, die nach einem vor einem Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften zwischen Mitgliedstaaten geschlossenen Abkommen über die soziale Sicherheit Rente beziehen — Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder und für Waisen von Rentnern — Anspruch auf Familienleistungen zu Lasten des zuständigen Trägers eines Mitgliedstaats, der nicht der Wohnstaat ist — Anspruchsvoraussetzungen)