Publications Office of the EU
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/605 der Kommission vom 11. April 2019 zur Änderung des Anhangs II der Entscheidung 2007/777/EG im Hinblick auf die Aufnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und mancher seiner unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete in die Liste der Drittländer bzw. Teile von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Sendungen mit bestimmten Fleischerzeugnissen und mit behandelten Mägen, Blasen und Därmen für den menschlichen Verzehr in die Union zugelassen ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 2840) (Text von Bedeutung für den EWR.)
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