Beschluss des Europäischen Parlaments keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251 festgelegter technischer Standards hinsichtlich des Zeitplans für die Anwendbarkeit bestimmter Risikomanagementverfahren für die Zwecke des Austauschs von Sicherheiten zu erheben (C(2020)9147 — 2020/2942(DEA))

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