Verordnung (EG) Nr. 830/2009 der Kommission vom 9. September 2009 über ein Fangverbot für Blauleng in den Gebieten II, IV und V (Gemeinschaftsgewässer und Gewässer außerhalb der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit von Drittländern) für Schiffe unter der Flagge des Vereinigten Königreichs
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