EGKS Hohe Behörde: Entscheidung Nr. 30/54 über die Änderung der Entscheidung Nr. 2/52 vom 23. Dezember 1952 über die Bedingungen für die Veranlagung und Erhebung der in den Artikeln 49 und 50 des Vertrages vorgesehenen Umlagen vom 25. Juni 1954
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