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Rechtssache C-683/13: Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 19. Juni 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal do Trabalho da Covilhã — Portugal) — Pharmacontinente-Saúde e Higiene SA u. a./Autoridade para as Condições do Trabalho (ACT) (Vorabentscheidungsersuchen — Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Verarbeitung personenbezogener Daten — Richtlinie 95/46/EG タヤ Art. 2 — Begriff „personenbezogene Daten“  — Art. 6 und 7 — Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten und die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten — Art. 17 — Sicherheit der Verarbeitung — Arbeitszeit von Arbeitnehmern — Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten — Zugang der für die Überwachung der Arbeitsbedingungen zuständigen nationalen Behörde — Verpflichtung des Arbeitgebers, die Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten so zur Verfügung zu stellen, dass sie unverzüglich eingesehen werden können)
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