Entscheidung der Kommission vom 6. Januar 2004 zur Erstellung der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von lebenden Equiden sowie von Equidensperma, -eizellen und -embryonen zulassen, und zur Änderung der Entscheidungen 93/195/EWG und 94/63/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 5242) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/211/EG)

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