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Verbundene Rechtssachen C-562/21 PPU und C-563/21 PPU: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 22. Februar 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Rechtbank Amsterdam — Niederlande) — Vollstreckung der Europäischen Haftbefehle gegen X (C-562/21 PPU), Y (563/21 PPU) (Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 1 Abs. 3 – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 Abs. 2 – Grundrecht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht – Systemische oder allgemeine Mängel – Zweistufige Prüfung – Anwendungskriterien – Pflicht der vollstreckenden Justizbehörde, konkret und genau zu prüfen, ob es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass die Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl ergangen ist, im Fall der Übergabe einer echten Gefahr der Verletzung ihres Grundrechts auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht ausgesetzt ist)
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