Berichtigung der Fluggastdatensätze (PNR-Daten) — Liste der Mitgliedstaaten, die die Anwendung der PNR-Richtlinie auf Flüge innerhalb der EU beschlossen haben — Vergleiche Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (Ein Mitgliedstaat, der entscheidet, diese Richtlinie auf Flüge innerhalb der Europäischen Union (EU-Flüge) anzuwenden, teilt dies der Kommission schriftlich mit. Ein Mitgliedstaat kann eine solche Mitteilung jederzeit machen oder widerrufen. Die Kommission veröffentlicht diese Mitteilung und eventuelle Widerrufe derselben im Amtsblatt der Europäischen Union) (ABl. C 196 vom 8.6.2018)
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