Rechtssache C-120/21: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 22. September 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts — Deutschland) — LB/TO (Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Arbeitszeitgestaltung – Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Dreijährige Verjährungsfrist – Beginn – Angemessene Unterrichtung des Arbeitnehmers)
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