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Rechtssache C-612/11: Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 16. Februar 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Milano — Italien) — Strafverfahren gegen Vincenzo Veneruso (Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung — Niederlassungsfreiheit — Freier Dienstleistungsverkehr — Glücksspiele — Annahme von Sportwetten — Erfordernis einer Konzession — Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen — Vergabe von 16300 zusätzlichen Konzessionen — Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenzgebot — Grundsatz der Rechtssicherheit — Schutz der Inhaber früher erteilter Konzessionen — Nationale Regelung — Verbindliche Mindestabstände zwischen Wettannahmestellen — Zulässigkeit — Grenzüberschreitende Tätigkeiten, die mit den konzessionierten vergleichbar sind — Verbot durch eine nationale Regelung — Zulässigkeit)
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