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BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ vom 18. Juli 1997 in der Rechtssache T-44/96, Oleifici italiani SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Ausschreibung für die unentgeltiche Lieferung von Olivenöl an die Bevölkerung von Georgien und Armenien - Schaden, den der Zuschlagsempfänger angeblich dadurch erlitten hat, daß der von der Kommission benannte Transporteur das Olivenöl zu spät abgeholt hat - Nichtigkeitsklage gegen die Weigerung der Kommission, eine Entschädigung zu leisten - Klage aus außervertraglicher Haftung - Vertraglicher Ursprung der Verpflichtung der Kommission, auf die die Haftungsklage gestützt wird - Fehlen einer Schiedsklausel im Sinne von Artikel 181 EG-Vertrag - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts)
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